• Vor dieser Synagoge in Eimsbüttel fand der Angriff statt.
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Jüdischen Studenten mit Spaten attackiert: Täter muss in Psychiatrie

Das Urteil zu einem Angriff auf einen jüdischen Studenten vor der Hamburger Synagoge ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof wies die Revision des 30 Jahre alten Beschuldigten als unbegründet zurück, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Die Überprüfung des Urteils habe keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben.

Das Landgericht Hamburg hatte am 26. Februar die dauerhafte Unterbringung des in Kasachstan geborenen Deutschen in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet (Az.: 604 Ks 9/20). Die Kammer wertete den Angriff auf den Studenten als versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung. Nach Überzeugung des Gerichts hatte der Beschuldigte den Studenten am 4. Oktober vergangenen Jahres mit einem Kurzspaten angegriffen und ihn potenziell lebensgefährlich am Kopf verletzt. Der 26-Jährige hatte eine Feier zum jüdischen Laubhüttenfest in der Synagoge besuchen wollen.

Hamburg: Keine Hinweise auf politische Hintergründe

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Der Beschuldigte habe die Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen, hatte das Landgericht festgestellt. Er leide an einem religiösen Wahn und sei psychisch krank. Es gebe keinen Hinweis auf einen politischen Hintergrund. Der Bundesgerichtshof bestätigte: „Der Beschuldigte war infolge eines akuten Schubs einer bei ihm bestehenden psychischen Erkrankung nicht in der Lage, das Unrecht seines Handelns einzusehen.“ (dpa/mp)

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