Hanseatisches Oberlandesgericht
  • Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg.
  • Foto: dpa

Urteil in Hamburg: Sklavenhalterin aus Bremen muss jahrelang in Haft

Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg hat am Mittwoch eine IS-Rückkehrerin aus Bremen zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Staatsschutzsenat sprach die 34 Jahre alte Mutter zweier Kinder wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland, Beihilfe zum Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Versklavung schuldig.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Frau Mitglied der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) war. Sie war demnach 2014 nach Syrien ausgereist und dort nacheinander mit mehreren IS-Kämpfern verheiratet. Mit dem letzten Mann soll sie eine Jesidin als Sklavin gehalten und schwer misshandelt haben.

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Die Bundesanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von siebeneinhalb Jahren gefordert, die Verteidigung hatte keinen konkreten Antrag zum Strafmaß gestellt. (dpa/mp)

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