Christina Block mit ihren Töchtern in Hamburg.

Christina Block mit ihren Töchtern 2016 in Hamburg. Foto: imago images/Eventpress

Gericht knallhart: Christina Block darf ihre Kinder nicht mehr sehen – Anwalt empört

Jetzt ist die Entscheidung gefallen: Das Familiengericht im dänischen Sonderburg hat der Hamburger Steakhaus-Erbin Christina Block (51) das Umgangsrecht für zwei ihrer vier gemeinsamen Kinder mit Stephan Hensel entzogen.

Christina Block und ihr Ex-Mann streiten seit Jahren um das Sorgerecht für die beiden jüngeren ihrer vier Kinder im Alter von 11 und 14 Jahren. Jetzt hat das Familiengericht in Sonderburg eine endgültige Entscheidung getroffen: Demnach wurde Christina Block sowohl das Sorge- als auch das Umgangsrecht für die beiden entzogen. Das bestätigte die familienrechtliche Anwälton von Christina Block, Elisabeth Unger. Zunächst hatte das „Abendblatt“ berichtet.

Christina Block: Gericht sieht keine „Entfremdung“ der Kinder

Wie Unger mitteilte, erging die Entscheidung am 1. Mai. Ob und wie ihre Mandantin juristisch gegen das Urteil in Dänemark vorgehen werde, sagte sie nicht.

Das Gericht stellte demnach in dem Urteil fest, dass es keine „Entfremdung“ der Kinder, wie von Block angegeben, gegeben habe. Es sei der Wunsch des Mädchens und ihres Bruders gewesen, bei ihrem Vater zu leben, was auf die Umstände im Haushalt von Block zurückzuführen sei.

Seit der Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts im Februar 2024 sind deutsche Gerichte nicht mehr für den Sorgerechtsstreit zwischen Christina Block und ihrem Ex-Mann Stephan Hensel zuständig. Die Begründung dafür lag an dem Lebensmittelpunkt der Kinder in Dänemark, wo die Kinder inzwischen bei ihrem Vater leben.

Hamburger Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen Block erhoben

In der Silvesternacht 2023/2024 wurden die Kinder von Unbekannten aus Dänemark gewaltsam entführt. Christina Block hatte immer bestritten, etwas mit der Entführung ihrer Kinder zu tun zu haben. Vor einer Woche wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Hamburg unter anderem gegen Block und ihren Lebensgefährten Gerhard Delling Anklage wegen des Verdachts auf Kindesentführung erhoben hat.

Christina Blocks Strafverteidiger Otmar Kury sagte: „Der Anklage der Staatsanwaltschaft Hamburg trete ich mit scharfer Kritik entgegen und hebe hervor, dass sie durch eine völlig inakzeptable Voreingenommenheit, sowie einseitige, in vielen Fällen überhaupt nicht nachvollziehbare Verdächtigungen geprägt ist.“ Er warf der Staatsanwaltschaft bei der rechtlichen Bewertung schwere Rechtsfehler vor. Bereits im September 2024 habe er der Staatsanwaltschaft in einem 375-seitigen Schriftsatz alle Sachverhaltsdetails mitgeteilt und klargestellt, wer den Auftrag erteilt habe – „das war nicht die Dame Block, meine Mandantin!“ (aba/dpa)

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