Gartenlaube in einem Kleingartenverein (Symbolfoto)
  • Der Besitzer einer Gartenlaube in Jenfeld muss sich nun vor Gericht verantworten. (Symbolfoto)
  • Foto: Imago

Unterirdisches Abflussrohr: Laubenbesitzer soll Fäkalien in Bach entsorgt haben

Vor dem Amtsgericht Wandsbek wird am Montag (9 Uhr) ein besonders ekliger Fall verhandelt: Der Besitzer einer Kleingartenparzelle soll seine Abwässer aus Toilette, Dusche und Spüle jahrelang in einen See geleitet haben – und das ziemlich professionell.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 46-Jährigen vorsätzliche Gewässerverunreinigung vor. Der Mann hatte in Jenfeld eine Laube in einem Kleingartenverein gepachtet – und soll dort unerlaubt Abwasser entsorgt haben. Toiletten-, Dusch- und Spülabwässer soll er in den Schleemer Bach geleitet haben, der in den Öjendorfer See mündet. Und das mit Hilfe einer unterirdischen Rohrleitung, die er von seiner Parzelle bis zum Bach verlegt hatte. Überprüfungen des Gewässers ergaben unter anderem Rückstände von Reinigungsmitteln und Fäkalien.

Mehr als zwei Jahre lang – von Februar 2020 bis Mai 2022 – soll er so das Gewässer verunreinigt haben. Das Rohr soll er laut Staatsanwaltschaft im Dunkeln entweder alleine oder mit einem oder mehreren Helfern verlegt haben. Weil er einen Strafbefehl über 3000 Euro nicht akzeptieren wollte, landet der Fall nun vor dem Wandsbeker Amtsgericht. Am Montag wird ihm dort der Prozess gemacht.

Hamburg: Laubenbesitzer soll Fäkalien und Spülwasser in Bach entsorgt haben – Anklage!

Dass in einer Laube keine Abwasserbeseitigungsanlagen betrieben werden dürfen, regelt das Bundeskleingartengesetz. Dies besagt, dass diese hinsichtlich ihrer Beschaffenheit nicht zum dauerhaften Wohnen geeignet sein dürfen und Einbauten nur eine kleingärtnerische Funktion haben müssen. Der Einbau von Waschbecken, Spülen, Duschen und Toiletten ist also untersagt. Erlaubt ist lediglich ein Wasseranschluss zum Bewässern des Gartens.

Das könnte Sie auch interessieren: „Unmenschlich“: Zoff um Gartenlaube eskaliert – viele Hamburger betroffen

Falls keine Gemeinschaftstoiletten vorhanden sind, können die Laubenbesitzer in ihrer Parzelle Trocken-, Verdunstungs- oder Campingtoiletten betreiben. Allerdings auch nur, wenn hierbei eine sorgfältige Kompostierung erfolgt. Für Hamburg hat die Behörde für Umwelt und Energie in Zusammenarbeit mit dem Landesbund der Gartenfreunde Hamburg e.V. ein Merkblatt erstellt, in dem die Abwasserentsorgung auf den Parzellen genau geregelt ist.

Email
Share on facebook
Share on twitter
Share on whatsapp