„Unmenschlich“: Zoff um Gartenlaube eskaliert – viele Hamburger betroffen
Es ist ein Kampf um wenige Quadratmeter: Die mittlerweile schwerkranke Gisela Gorlt verbrachte einen Großteil ihres Lebens in ihrem Kleingarten in Wilhelmsburg – diese Idylle ist nach 50 Jahren plötzlich bedroht. Denn: Ihre Gartenlaube ist rechtlich zu groß und muss binnen kürzester Zeit verkleinert werden. Ein Fall wie der von Gisela Gorlt ist in Hamburg nicht selten – auch andere Hamburger Kleingärtner müssen sich zukünftig wohl von ihren Gartenlauben trennen.
Es ist ein Kampf um wenige Quadratmeter: Die mittlerweile schwerkranke Gisela Gorlt verbrachte einen Großteil ihres Lebens in ihrem Kleingarten in Wilhelmsburg – diese Idylle ist nach 50 Jahren plötzlich bedroht. Denn: Ihre Gartenlaube ist rechtlich zu groß und muss binnen kürzester Zeit verkleinert werden. Ein Fall wie der von Gisela Gorlt ist in Hamburg nicht selten – auch andere Hamburger Kleingärtner müssen sich zukünftig wohl von ihren Gartenlauben trennen.
Ein kleiner Weg führt vom Gartentor zur braun-gestrichenen Laube des Kleingartens. Vor ihr, in die Sonne blinzelnd, sitzt Giesela Gorlt. Dieses grüne Fleckchen im Verein „Brummerkaten“ in Wilhelmsburg ist ihre Oase – und das schon seit 1973.
Gartenlaube muss nach 50 Jahren verkleinert werden
Mittlerweile ist Giesela Gorlt schwer herzkrank, schafft es nur noch in Begleitung zu ihrem Garten. Ihr steht eine mehrstündige OP bevor, so soll sie jede Aufregung vermeiden. Ein Schreiben des Landesbundes der Gartenfreunde Hamburg bewirkte nun das Gegenteil: Ihre Gartenlaube sei zu groß und müsse bis Mitte April verkleinert werden. Die Bauarbeiten müsse sie selbst organisieren, erzählt sie der MOPO.

Für Giesela bricht eine Welt zusammen: „Früher konnten wir alle bauen wie wir wollten“ – und 50 Jahre lang hat es auch scheinbar niemanden gestört. Ihre Familie ist ebenfalls bestürzt. Ihrer kranken Mutter dies anzutun, sei „unmenschlich“, sagt Tochter Stefanie Gorlt der MOPO. Das seit 1983 geltende Bundeskleingartengesetz gibt eine Laubengröße von maximal 24 Quadratmetern vor. Gieselas Laube ist 40 Quadratmeter groß, jedoch wurde sie weit vor 1983 erbaut – die Frage nach einem Bestandsschutz kommt auf.
Kein „Bestandsschutz“: Auch andere Hamburger Kleingärtner sind betroffen
Dirk Sielmann widerspricht allerdings: Einen solchen Schutz gebe es nicht – „im Gegenteil.“ Sielmann ist Vorsitzender des Landesbundes der Gartenfreunde Hamburg. Giesela Gorlts Einzelfall kenne er nicht, aber in Hamburg sei sie definitiv keine Ausnahme, sagt er der MOPO. Bereits seit 1938 gibt es Vorschriften für die Laubengröße und auch schon in den 1970er Jahren war der Bau einer so großen Laube rechtswidrig.

Warum diese Vorschrift nach 50 Jahren Laubenbestand überhaupt noch wichtig ist? Steht ein Pächterwechsel für einen Kleingarten an, so findet eine Wertermittlung mit vorheriger Inspektion statt, um Bauverstöße festzustellen. Eine zu große Laube ist ein solcher Verstoß. Die Kosten für den Rückbau dürfen jedoch nicht am späteren Pächter hängen bleiben: „Das wäre ungerecht.“
Bauverstoß trat nach mehrfachen Einbrüchen ans Licht
Ein Pächterwechsel steht bei Giesela Gorlt derzeit nicht an, aber in den vergangenen Jahren wurde mehrfach in ihre Laube eingebrochen. Bei der Schadensanzeige musste die Laubengröße angegeben werden – so kam der Bauverstoß ans Licht. Der Verein „Brummerkaten“ möchte sich dazu gegenüber der MOPO nicht äußern.
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Sielmann verstehe natürlich den sentimentalen Wert der Laube. Letztendlich sei der Landesbund jedoch für die „kleingärtnerische Gemeinnützigkeit“ verantwortlich. Giesela Gorlt könne zunächst eine Verlängerung für den Rückbau beantragen und mit kleineren Arbeiten anfangen, denn dann sei zumindest „der Wille erkennbar“ – darum herum werde sie aber nicht kommen.