Fernseher
  • Viele Hamburgerinnen und Hamburger müssen sich jetzt um einen neuen Fernsehempfang kümmern (Symbolbild).
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TV-„Grundversorgung“ endet – wie Hamburger jetzt ans Fernsehprogramm kommen

Ein neues Gesetz sorgt dafür, dass einige Hamburger Haushalte bald ohne Fernsehprogramme dastehen könnten. Es geht um das sogenannte Gesetz zur Abschaffung des „Nebenkostenprivilegs“. Die MOPO erklärt, was das konkret bedeutet, welche Haushalte davon betroffen sind und wie Zuschauerinnen und Zuschauer jetzt an ihr Fernsehprogramm kommen.

Wenn ein Mehrfamilienhaus über einen gemeinsamen Kabelanschluss verfügt, durfte der Vermieter bisher die Kabelgebühren über die Nebenkostenrechnung abrechnen. Diese Umlage der Kosten über die Betriebskostenabrechnung heißt „Nebenkostenprivileg“. Allerdings müssen Mieter auch dann zahlen, wenn sie den Kabelanschluss gar nicht nutzen.

Neues Gesetz: Wird Kabelfernsehen jetzt teurer?

Das „neue“ Gesetz streicht nun die Kabelgebühren aus den Nebenkosten. Eigentlich gilt es das Gesetz schon seit 1. Dezember 2021, doch bis 30. Juni 2024 gilt noch eine Übergangsfrist. Einige Hausverwaltungen versenden also gerade Briefe, in denen sie mitteilen, dass das Kabelfernsehen zum 1. Januar 2024 abgeschaltet wird. Nutzer müssen nun individuelle Verträge abschließen, wenn sie weiter wie gewohnt Kabelfernsehen empfangen wollen.

Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale kann dies dazu führen, dass der Kabelanschluss etwas teurer wird. Maximal handele es sich jedoch um zwei bis drei Euro pro Monat. „Erste Erfahrungen zeigen, dass bei gekündigten Mehrnutzerverträgen der Preis für den entsprechenden Einzelnutzervertrag bei ca. 8 bis 10 Euro pro Monat liegt“, schreibt die Verbraucherzentrale auf ihrer Webseite.

Verbraucherschutzbehörde: Vorsicht vor „Mediaberatern“

Für all jene, die über DVB-T2-Zimmerantenne, eine Satellitenschüssel oder das Internet ihr Fernsehprogramm beziehen, wird das neue Gesetz eine Entlastung bedeuten. Wer Bürgergeld empfängt, darf sich nach Angaben der Verbraucherzentrale über mehr Gerechtigkeit durch das Gesetz freuen. Denn nach der bisherigen Rechtslage bekommen Bürgergeldempfänger nur dann ihren Kabelanschluss vom Jobcenter bezahlt, wenn er über die Nebenkostenabrechnung läuft. Alle anderen Bürgergeldempfänger mussten ihr Fernsehen aus dem Regelsatz bezahlen.

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Wer jetzt auf Antenne, Schüssel oder Internet-TV wechseln möchte, sollte sich also rechtzeitig informieren. Die Verbraucherzentrale warnt allerdings vor sogenannten „Mediaberatern“, die versuchen an der Haustür oder am Telefon mit teilweise unseriösen Mitteln meist unnötige Kabelverträge abzuschließen. (mp)

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