Trotz Gerichtsurteil: Hagenbeck-Chef bleibt stur!
Eine Woche ist es her, dass Hagenbeck-Chef Dirk Albrecht vom Arbeitsgericht abgewatscht wurde. Der Richter verdonnerte den bei der Belegschaft umstrittenen Geschäftsführer dazu, dem Betriebsrat Einsicht in die Gehaltslisten der Mitarbeiter zu gewähren. Doch das richterliche Urteil scheint dem Patriarchen egal zu sein.
Der Richterspruch vom Dienstag vergangener Woche ist eindeutig: „Der Arbeitgeberin wird aufgegeben, dem Betriebsrat durch den Betriebsratsvorsitzenden Einsicht in die Bruttolohn- und Gehaltslisten unter Namensnennung der einzelnen Arbeitnehmer (…) zu gewähren“, heißt es in der schriftlichen Urteilsbegründung, die auch Albrecht vorliegen müsste.
Hagenbeck-Chef hält Gehaltslisten weiter unter Verschluss
Eine Woche ist es her, dass Hagenbeck-Chef Dirk Albrecht vom Arbeitsgericht abgewatscht wurde. Der Richter verdonnerte den bei der Belegschaft umstrittenen Geschäftsführer dazu, dem Betriebsrat Einsicht in die Gehaltslisten der Mitarbeiter zu gewähren. Doch das richterliche Urteil scheint dem Patriarchen egal zu sein.
Der Richterspruch vom Dienstag vergangener Woche ist eindeutig: „Der Arbeitgeberin wird aufgegeben, dem Betriebsrat durch den Betriebsratsvorsitzenden Einsicht in die Bruttolohn- und Gehaltslisten unter Namensnennung der einzelnen Arbeitnehmer (…) zu gewähren“, heißt es in der schriftlichen Urteilsbegründung, die auch Albrecht vorliegen müsste.
Hagenbeck-Chef hält Gehaltslisten weiter unter Verschluss
Doch als der Betriebsratsvorsitzende Thomas Günther zwei Tage nach dem Urteil um Einblick in die Listen bat, zeigte der Hagenbeck-Geschäftsführer ihm erneut die rote Karte.
Auf Nachfrage der MOPO erklärte Albrecht sein Verhalten so: „Unsere bekannte abweichende Rechtsauffassung zu dem hiesigen Thema halten wir dabei für wohlbegründet. Wir bitten um Verständnis, dass wir an dieser Rechtsauffassung weiterhin festhalten und wir nun zunächst die erstinstanzliche Beschlussbegründung des Arbeitsgerichts Hamburg sorgfältig prüfen werden.“ Nach der Prüfung werde man entscheiden, ob man gegen das Urteil in Berufung gehe.

Albrecht besteht darauf, dass der Betriebsrat einen zweiköpfigen Ausschuss gründet, dem die Listen dann vorgelegt werden. Dem Betriebsratsvorsitzenden allein will er die Listen nicht geben – und das, obwohl der Richter eindeutig festgehalten hat: „In Betrieben, in denen kein Betriebsausschuss gebildet ist, kann das Einsichtsrecht durch den Betriebsratsvorsitzenden, dessen Stellvertreter oder ein anderes Betriebsratsmitglied (…) wahrgenommen werden.“ Ob ein solcher Ausschuss gegründet wird oder nicht, ist laut Gesetz Sache des Betriebsrats.
Werden die Mitarbeiter bei Hagenbeck nicht fair bezahlt?
Für Thomas Günther und die anderen Arbeitnehmervertreter ist Albrechts Begründung nur ein Vorwand, um die Listen weiter unter Verschluss zu halten. Der Verdacht: Möglicherweise werden die Mitarbeiter bei Hagenbeck nicht mehr anständig und fair bezahlt. „Wir sind dafür da, die Gleichbehandlung der Mitarbeiter sicherzustellen“, so Thomas Günther. Dafür brauche man den Einblick in die Listen. „Wir setzen uns für unsere Kollegen ein.“
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Sollte Albrecht in Berufung gehen, würde das die Kosten für den finanziell gebeutelten Tierpark erneut in die Höhe treiben. Bizarr: Gegenüber der MOPO spricht der 74-Jährige selbst von einem „unnötigen Prozess“.
Insgesamt musste sich der Hagenbeck-Geschäftsführer nun schon 34 Mal vor Gericht verantworten! Der Bürgerschaftsabgeordnete David Stoop (Linke) hat die Eigentümerfamilie Hagenbeck deshalb bereits aufgefordert, dem „Irrsinn endlich Einhalt“ zu bieten. Der nächste Gerichtstermin steht auch schon fest: Am 21. Februar geht es um die Beschäftigung von Leiharbeitern ohne Beteiligung des Betriebsrats.