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An diesem Radlader hing die Gitterbox, in der die Kinder und ein Erwachsener standen: Plötzlich riss sie ab und stürzte aus mehreren Metern Höhe auf den Asphalt.
  • An diesem Radlader hing die Gitterbox, in der die Kinder und ein Erwachsener standen: Plötzlich riss sie ab und stürzte aus mehreren Metern Höhe auf den Asphalt.
  • Foto: picture alliance/dpa/Polizei Harburg

Tödliches Radlader-Unglück: Hamburger Rechtsexpertin kommt zu eindeutigem Fazit

Nach dem Unglück in Toppenstedt, bei dem ein Fünfjähriger und ein Erwachsener starben und zehn Kinder zum Teil schwer verletzt wurden, erklärt eine Expertin die juristischen Hintergründe hinter der tragisch geendeten Radlader-Ausfahrt. Ihr Fazit ist eindeutig.

Nach Einschätzung einer Hamburger Fachanwältin für Verkehrsrecht ist es generell verboten, mit einem Radlader Menschen und Güter im öffentlichen Raum zu transportieren. Ein Radlader sei unter anderem wegen der Bauart des Fahrzeugs dazu bestimmt und geeignet, Arbeiten zu verrichten, sagt Daniela Mielchen.

Toppenstedt: Gitterkorb löste sich vom Radlader und stürzte zu Boden

Am Samstag hatte den bisherigen Erkenntnissen nach in Toppenstedt bei Hamburg ein 44-Jähriger Kinder und einen Erwachsenen mit einem Radlader transportiert. Während der Fahrt auf einem Feldweg löste sich eine Metall-Gitterbox, in welcher sich die Kinder und der 39-jährige Mann befanden und stürzte zu Boden.

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Ein 5-jähriger Junge und der 39-Jährige starben. Zehn Kinder, die ebenfalls bei dem Unglück verletzt wurden, sind Angaben zufolge außer Lebensgefahr.

Toppenstedt: Ursache für tragisches Unglück noch nicht bekannt

Mielchen zufolge gibt es sogenannte Arbeitskörbe. Derartige Körbe benötigten allerdings eine Abnahme. Und auch dann dürften damit keine Menschen befördert, sondern lediglich auf eine bestimmte Arbeitshöhe gehoben werden. Transportboxen seien lediglich zum Transport von Gemüse oder Material außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs geeignet.

Warum der Gitterkorb abriss und zu Boden stürzte, ist weiter Gegenstand der Ermittlungen der Polizei. Unmittelbar nach dem Unglück war die Rede von einem defekten Hydraulikschlauch als möglicher Ursache. Ein technisches Gutachten soll aufzeigen, was tatsächlich passiert ist. (dpa/mp)

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