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Der Angeklagte sitzt in einem Gerichtssaal des Hanseatischen Oberlandesgerichts im Strafjustizgebäude.
  • Der Angeklagte im Sitzungssaal des Hanseatischen Oberlandesgerichts (Archivbild)
  • Foto: picture alliance/dpa/Daniel Reinhardt

Tödlicher Bootsunfall im Norden: Nach sieben Jahren endlich Klarheit

Nach einem Hafenfest in der niedersächsischen Gemeinde Barßel unternehmen zwei betrunkene Bootsführer eine nächtliche Ausfahrt. Die beiden Boote kollidieren, zwei Menschen sterben. Das darauffolgende Verfahren zieht sich über Jahre hin, doch jetzt hat das Oberlandesgericht in Hamburg ein endgültiges Urteil gefällt.

Fast sieben Jahre nach einem Sportbootunfall mit zwei Toten auf einem Fluss in Nordwestniedersachsen hat das Hanseatische Oberlandesgericht das Verfahren gegen einen Bootsführer nach Zahlung einer Geldbuße eingestellt. Der Angeklagte habe bereits 30.000 Euro an eine schwer verletzte Frau und 15.000 Euro an die Eltern einer getöteten Mitfahrerin gezahlt, stellte das Gericht am Dienstag in Hamburg fest.

Das Amtsgericht hatte noch eine Freiheitsstrafe verhängt

Der Unfall hatte sich am 27. August 2016 nach einem Hafenfest in Barßel (Kreis Cloppenburg) ereignet. Zwei Sportboote mit je vier Insassen kollidierten nachts auf dem Fluss Barßeler Tief. Der damals 27 Jahre alte Führer des einen Bootes und seine 24 Jahre alte Beifahrerin kamen ums Leben. Vier weitere Frauen wurden teilweise schwer verletzt. Die damals 23 Jahre alte Nebenklägerin erlitt lebensgefährliche Kopfverletzungen und leidet nach Angaben eines Gerichtssprechers bis heute unter den neurologischen Folgen.

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Die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg hatte dem 32 Jahre alten Bootsführer aus Barßel fahrlässige Tötung in zwei Fällen, fahrlässige Körperverletzung in vier Fällen und fahrlässige Gefährdung des Schiffsverkehrs vorgeworfen. Das Amtsgericht Emden hatte den Angeklagten 2021 zu einem Jahr Haft auf Bewährung und zur Zahlung von mehr als 45.000 Euro an Schmerzensgeld verurteilt. Dagegen hatte er Berufung eingelegt.

Der Angeklagte war betrunken und fuhr schneller als erlaubt

Das Hanseatische Oberlandesgericht hörte als zuständige Berufungsinstanz zwei Sachverständige. Die Gutachter stellten nach Angaben der Vorsitzenden Richterin übereinstimmend fest, dass der Angeklagte bei dem Unfall mit etwa 1,9 Promille betrunken war und höchstwahrscheinlich schneller als erlaubt fuhr. Ein Zusammenhang zwischen dieser Pflichtverletzung und dem Tod der beiden Unfallbeteiligten sei jedoch nicht nachzuweisen. Denn auch der andere, bei dem Unfall gestorbene Bootsführer sei mit 1,5 Promille betrunken gewesen und deutlich zu schnell gefahren. Außerdem sei sein Boot – im Unterschied zu dem des Angeklagten – nicht beleuchtet gewesen.

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Der Vorschlag, das Verfahren gegen Geldauflagen einzustellen, war von den Nebenklägern gekommen. Das Gericht sah davon ab, dem Angeklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen. An den Angeklagten gewandt, sagte die Vorsitzende Richterin Ulrike Taeubner, der Beschluss des Gerichts sei für ihn sicher ein Grund zur Erleichterung. Die Entscheidungen des Senats sollten eine befriedende Wirkung erzielen. „Sie sind sicher kein Grund zu einer größeren Feier“, fügte die Richterin hinzu. (mp/dpa)

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