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Die Skulptur „Hamburger Stadtmusikanten“ an der Außenalster
  • Die „Hamburger Stadtmusikanten“ dürfen bis zum Jahresende bleiben.
  • Foto: Patrick Sun

„Hamburger Stadtmusikanten“: Darum darf die Tierskulptur an der Alster bleiben

Ein Hund, ein Affe, ein Kaninchen und eine Ratte – seit Oktober stehen die Tiere wie die Bremer Stadtmusikanten aufeinander gestapelt an der Außenalster. Zunächst ohne Genehmigung. Das hat sich nun geändert. In etwa einem Jahr muss das Mahnmal trotzdem abgebaut werden.

Die seit Oktober an der Hamburger Außenalster aufgestellte Skulptur mehrerer aufeinander platzierter Tiere darf vorerst bleiben. Das Mahnmal für die Opfer von Tierversuchen, aufgestellt von unbekannten Tierschutzaktivisten, habe die dafür nötige Sondernutzungsgenehmigung erhalten, teilte das Bezirksamt Hamburg-Nord am Freitag mit.

Sondergenehmigung: Tierskulptur an der Alster bleibt

Die „Hamburger Stadtmusikanten“, wie sie von den unbekannten Initiatoren in Anlehnung an die Stadtmusikanten aus Bremen genannt werden, sind eine Statue bestehend aus einem Hund, einem Affen, einem Kaninchen und einer Ratte.


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Das Mahnmal dürfe bis zum Jahresende stehen bleiben, die Erlaubnis könne dann aber nicht verlängert werden. „Die Skulptur wurde professionell angefertigt und stellt keine Gefahr dar“, sagte Bezirksamtsleiter Michael Werner-Boelz laut Mitteilung.

Hamburg: Tierskulptur an der Alster darf bis zum Jahresende bleiben

Zudem zeige die Zahl der Besucherinnen und Besucher, wie wichtig das Thema sei. Die Tierschützer hatten die Statue auf der Picknickwiese Uhlenhorst/Schöne Aussicht aufgestellt.

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Nach Angaben von Tierschutzorganisationen werden allein in Deutschland jedes Jahr mindestens drei Millionen Tiere für Forschung und Lehre getötet. (mp/dpa)

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