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Die Angeklagten (links, mittig, und hinten rechts) sitzen mit ihren Anwälten zu Beginn des Prozesstages im Sitzungssaal.
  • Die Angeklagten (links, mittig, und hinten rechts) sitzen mit ihren Anwälten zu Beginn des Prozesstages im Sitzungssaal.
  • Foto: Marcus Brandt/dpa

Stromleitung in Hamburg gekappt: Gericht verurteilt Kapitän und Lotsen

Nachdem der Arm eines Baggerschiffs im Hamburger Hafen eine Stromleitung durchtrennt hat, sind die verantwortlichen Besatzungsmitglieder zu Geldstrafen verurteilt worden. Die beiden Seeleute hätten sich grob fahrlässig verhalten, urteilte das Gericht. Durch den Unfall war in Wilhemsburg über Stunden der Strom ausgefallen. Neben den Geldstafen kommen auf die beiden noch weitere Forderungen zu.

Im Prozess um einen folgenschweren Baggerschiffunfall im Hamburger Hafen hat das Amtsgericht einen Lotsen und einen Kapitän zu Geldstrafen verurteilt. Das Gericht sprach die beiden Angeklagten am Montag der fahrlässigen Gefährdung des Schiffsverkehrs schuldig. Ein angeklagter Zweitlotse wurde freigesprochen.

Hamburger Hafen: Schiffsunfall sorgte für Stromausfall

Der 56 Jahre alte Lotse und der 79 Jahre alte Kapitän hätten sich beim Schleppen eines Bagger-Pontons am 7. Januar 2020 grob fahrlässig verhalten. Keiner habe gewusst, wer der verantwortliche Schiffsführer des Schleppverbandes gewesen sei, sagte Richter Arno Lehmann. Einer habe sich auf den anderen verlassen.

Der Schleppverband sollte den Bagger nach Blankenese bringen. Bei der Fahrt vom Reiherstieg, einem Seitenarm der Elbe, durch die Retheklappbrücke schlug der fast senkrecht stehende Ausleger gegen eine Freileitung und durchtrennte sechs der acht Leitungsseile mit einer Spannung von 110 Kilovolt. Die Folge war ein mehrstündiger Stromausfall im Stadtteil Wilhelmsburg und ein Sachschaden von 687.000 Euro.

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Der hauptverantwortliche Lotse wurde zu 135 Tagessätzen zu je 200 Euro verurteilt. Der Kapitän muss 75 Tagessätze à 30 Euro zahlen. Hinzu kommen die anteiligen Kosten des Verfahrens. Zudem drohen den beiden nun zivilrechtliche Forderungen, sollte das Urteil rechtskräftig werden. (mp/dpa)

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