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Der Jungfernstieg in Hamburg
  • Der Jungfernstieg gilt als Prachtstraße im Herzen Hamburgs.
  • Foto: Imago

Streit um Maskenpflicht: Gäste verprügeln Kellner vom „Alex“

Weil er auf die Maskenpflicht bestand, wurde Mohammad K. (31), Kellner im Alsterpavillon, im vergangenen Sommer von drei uneinsichtigen Gästen attackiert. Gegen einen der mutmaßlichen Schläger erhob die Staatsanwaltschaft Anklage wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung. In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht tauchte überraschend ein Beweismittel auf.

Die Attacke auf den Kellner ereignete sich am 25. Juni 2020. Drei junge Männer gingen auf den Mitarbeiter des Restaurants „Alex“ los, weil dieser der Gruppe den Zutritt verwehrte. Sie hätten keine Maske getragen und angegeben, sie würden im selben Haushalt wohnen, so der Kellner. Aus Wut über den verweigerten Zutritt seien sie handgreiflich geworden und hätten ihn mit Fäusten ins Gesicht, an den Hinterkopf und in die Rippen geschlagen, schildert Mohammad K. Im Anschluss seien die Maskenverweigerer mit einem Auto geflüchtet.

Mohammad Kamal wurde im Juni vergangenen Jahres von Maskenmuffeln geschlagen. Am Dienstag sagt er vor Gericht aus. Florian Quandt
Mohammad Kamal
Mohammad K. (31) wurde im Juni vergangenen Jahres von Maskenmuffeln geschlagen.

Anhand des Autokennzeichens wurde der Angeklagte (23) ermittelt. Im Gerichtssaal glaubt der Kellner, in ihm den Mann zu erkennen, der ihn geschlagen hat. Der 23-Jährige jedoch beteuert seine Unschuld: „Vom Tattag weiß ich nichts mehr. Ich weiß nur, dass ich niemanden geschlagen habe.“ Im Gegenteil: Er will die Personen auseinandergehalten und den Streit geschlichtet haben.

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Schlägerei im Alex: Angeklagter bestreitet die Tat

Als Beweis legt der 23-Jährige dem Gericht ein Handy-Video des Vorfalls vor, ohne den Urheber zu nennen. Darauf zu sehen: Er selbst, allerdings nicht bei einem Schlag. Zudem trägt er in der Aufnahme kein weißes Shirt, wie der Kellner ausgesagt hatte, sondern ein gestreiftes Oberteil. „Aufgrund von unzureichenden Angaben konnte die Tat nicht nachgewiesen werden“, so die Richterin und sprach den Mann nach dem Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ frei.

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