• Die Impfreihenfolge im Senator-Ernst-Weiß-Haus der Hamburger Blindenhilfe in Farmsen sorgt für Diskussionen.
  • Foto: Patrick Sun

Streit um Impfliste im Pflegeheim: Wurden Verwandte der Chef-Etage bevorzugt?

Im Senator-Ernst-Weiß-Haus der Hamburger Blindenhilfe in Farmsen standen neben den Pflegekräften auch Verwandte der Geschäftsführung auf der Impfliste: Die beiden Söhne des Geschäftsführers, seine Assistentin und deren Ehemann, ein Malermeister sowie dessen Geselle. Alle sind im weitesten Sinne in der Einrichtung beschäftigt. Aber reicht das schon für eine bevorzugte Impfung?

Im Senator-Ernst-Weiß-Haus war am 25. Januar der erste Impftermin für die Beschäftigten vorgesehen. Vorher wurde intern eine Liste mit den Terminen der Impflinge angefertigt. Darunter waren die oben benannten Personen. Das kam dem Betriebsrat merkwürdig vor. Er wandte sich an die Geschäftsleitung.

Hamburger Pflegeheim: Warum wurden diese Beschäftigten zuerst geimpft?

Folgendes muss man wissen: Die Söhne des Geschäftsführers sind geringfügig in der Einrichtung beschäftigt. Sie sollen nach MOPO-Informationen Akten in der Verwaltung digitalisieren – hauptsächlich im Home Office.

Der Ehemann der Assistentin und sein Geselle würden im Haus gelegentlich Malerarbeiten durchführen. Nach dieser Logik hätte allerdings auch zum Beispiel der Elektriker auf der Liste stehen müssen – das tat er aber nicht.

Hamburger Blindenstiftung: „Niemand wurde bevorzugt“

Die MOPO fragte bei der Hamburger Blindenstiftung nach. Vom Vorsitzenden des Vorstands, Uwe Riez, heißt es: „Nach Prüfung der Angelegenheit ist festzustellen, dass niemand bevorzugt geimpft wurde, sondern die Impfungen ausschließlich an Personen erfolgten, die zur Stufe 1 des Stufenplans der Ständigen Impfkommission (StiKo) gehören.“

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Im Info-Blatt des Robert Koch-Instituts (RKI) sind im Stufenplan unter Gruppe I auch „Andere Tätige in Senioren- und Altenheimen“ aufgeführt. Eine schwammige Formulierung: Wer ist nun rechtlich wirklich zuerst dran?

Impfreihenfolge: Das sagt das Gesetz

Rechtsgrundlage für die Impfreihenfolge ist die Corona-Impfverordnung des Bundes und nicht die Empfehlung der StiKo. Darin steht in § 2 (1) 2, für wen Impfungen mit höchster Priorität vorgesehen sind: „Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind.“ Aber fallen auch Geschäftsführer, deren Söhne, Assistentinnen und der Maler plus Geselle darunter? Pflegen tun sie ja offenbar niemanden. 

Keine Kontrolle der Impflisten durchs Amt

Die einzige Kontrolle der Impflisten findet in den Einrichtungen selbst statt. Das bestätigt eine MOPO-Anfrage bei der Sozialbehörde: „Die Anzahl der zu impfenden Personen wird durch die Pflegeeinrichtungen ermittelt. Diese bestätigen uns gegenüber die Richtigkeit ihrer Angaben; nur dort besteht ja auch vollständige Kenntnis über die Bewohner und Beschäftigten.“

Hamburger Linke: „Ein unfassbarer Skandal“

„Es untergräbt das Vertrauen der Bevölkerung in die Impfstrategie, wenn erneut Leitungskräfte einer Einrichtung unter Missachtung der Impfreihenfolge sich und ihre Verwandten schamlos impfen lassen“, so Deniz Celik, gesundheitspolitischer Sprecher der Linksfraktion. Vor dem Hintergrund knapper Impfstoffe und langer Wartezeiten für Menschen mit hohem Risikostatus, sei das „ein unfassbarer Skandal“.

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Die Tatsache, dass problemlos Menschen Impfungen erhalten, ohne dass ihre Impfberechtigung von den Impfteams geprüft wird, sei sehr erstaunlich und öffne Missbrauch Tür und Tor. Es sei zu befürchten, dass es sich hierbei nicht um Einzelfälle handelt. „Wir verlangen von der Gesundheitsbehörde, endlich zu handeln und die strikte Einhaltung der Impfreihenfolge entsprechend der Verordnung sicherzustellen, um weiteren Vertrauensverlust in der Bevölkerung abzuwenden“, so Celik.

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