• Hochrisikopatientin Luise S. braucht eine Corona-Impfung. Mit ihren knapp 79 Jahren fällt sie jedoch nicht in die höchste Priorisierungsstufe – daran ändert auch ihre Krebserkrankung nichts. 
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Kein Corona-Impftermin: Hamburger Krebskranke zieht vor Gericht – mit spätem Erfolg

In der Corona-Pandemie warten viele Schwerkranke und damit Hochrisikopatienten oft sehr lange auf einen Impftermin. Die krebskranke Hamburgerin Luise S. (Name geändert) ist deshalb mit einem Eilantrag vor Gericht gezogen. Eine andere Wahl hatte ihr die Sozialbehörde nicht gelassen.

Luise S. (78) ist krank. Schwer krank. Seit Dezember 2020 weiß sie, dass sie an einem bösartigen Lungentumor im fortgeschrittenen Stadium leidet. Vor zwei Wochen hat sie ihre Chemotherapie begonnen – eine neoadjuvante Chemotherapie, auf die eine Lungenoperation folgen soll. Der Definition nach ist Luise S. Corona-Hochrisikopatientin: Eine Infektion mit dem Virus würde bei ihr mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einem schweren oder tödlichen Verlauf führen.

Trotz bösartigem Lungentumor: Hamburgerin bekommt Absage für Corona-Impfung 

Deshalb hatte Luise S. gehofft, so schnell wie möglich einen Termin für eine Corona-Impfung zu bekommen. Doch sie wurde von der Sozialbehörde abgewiesen: Mit ihren knapp 79 Jahren sei sie zu jung, um mit höchster Priorität geimpft zu werden. S., die sich ungerecht behandelt fühlte, sah nur eine Lösung. „In den Medien habe ich von dem Anwalt Jascha Arif gehört, der vor Gericht einen Impftermin für eine andere Krebskranke erkämpft hat. An den habe ich mich sofort gewandt“, so Luise S.

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Jascha Arif nahm sich ihres Falls an, beauftragte eine Gutachterin und versuchte es noch einmal bei der Sozialbehörde. Nach mehreren Vertröstungen kam am 28. Januar eine Nachricht per E-Mail, die Luise S. als „zynisch“ bezeichnet. Sie erfülle derzeit nicht die Kriterien, die für die Einordnung in diese höchste Prioritätsstufe erforderlich seien, heißt es darin – schließlich sei sie noch keine 80 Jahre alt und wohne weder in einem Alten- noch in einem Pflegeheim. Und „eine seltene Vorerkrankung, die eine abweichende Einzelfallentscheidung rechtfertigen würde, liegt nicht vor“, so die Sozialbehörde.

Hamburg: Alter für Corona-Impftermin wichtiger als schwere Krebserkrankung 

Laut der COVID-19-Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt es vier Priorisierungsgruppen in der Impfreihenfolge. Mit höchster Priorität werden vor allem Menschen im Alter von über 80 Jahren sowie Bewohner von stationären Einrichtungen wie Alten- oder Pflegeheimen und deren Betreuer geimpft. Mit hoher Priorität folgen Menschen ab 75, weitere Gruppen von Pflegepersonal und Menschen mit geistigen Behinderungen. Stufe 3 umfasst zum Beispiel  70-74-Jährige und Personen mit bestimmten Vorerkrankungen wie Tumorleiden, Leber- oder Nierenerkrankungen. So werden die Personengruppen weiter abgestuft, bis in Prioritätsstufe sechs schließlich alle übrigen Personen im Alter von unter 60 Jahren folgen.

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Nach Aussage der Hamburger Sozialbehörde befördere Luise S.‘ Tumorleiden die 78-Jährige in Priorisierungsgruppe 4, ihr Alter in Stufe 2. „Gemäß der STIKO Empfehlung (…) finden Sie aufgrund des Alters in Priorisierungsstufe 2 und aufgrund der Vorerkrankungen in Stufe 4 Berücksichtigung. Dies bedeutet, dass das Alter bei der hier bekannten Vorerkrankung, einer Krebserkrankung, gewichtiger ist als diese Vorerkrankung“, heißt es in dem Schreiben, das Anwalt Jascha Arif als „völlig unangemessen und respektlos“ bezeichnet. Er zog mit einem Eilantrag vor Gericht. 

Hamburger Anwalt: Corona-Impfverordnung „völlig misslungen“

Für Arif müsse das Gesundheitsministerium „unbedingt unverzüglich eine explizite Härtefallregelung“ in die Impfverordnung mit aufnehmen – die „Formulierung des Verordnungstextes“ sei seiner Ansicht nach „völlig misslungen“. Er versuche „gemeinsam mit einigen anderen Anwälten und der Unterstützung von Ärzten“ möglichst vielen Menschen mit Vorerkrankungen oder Behinderungen zu einem Impftermin zu verhelfen.

In Luise S.‘ Fall hatte er damit Erfolg. Anfang Februar kam die erlösende Nachricht: Luise bekommt einen Impftermin. „Wir waren erfolgreich und die Stadt hat nachgegeben. Frau S. wurde heute geimpft“, teilte der Anwalt erleichtert mit. 

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