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Eine kleine Photovoltaik-Anlage steht auf einer Garage eines Einfamilienhauses. (Symbolbild)
  • Eine kleine Photovoltaik-Anlage auf der Garage eines Einfamilienhauses. (Symbolbild).
  • Foto: IMAGO/Robert Poorten

Solarenergie: Wohnungsverband warnt vor „wilden Balkonkraftwerken“

Das Klima schützen, Geld sparen und etwas für die Energiewende tun: Unter diesen Gesichtspunkten werden Mini-Photovoltaikanlagen für den eigenen Balkon immer attraktiver. Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) warnt jedoch davor, die Geräte einfach so aufzuhängen.

Mini-Photovoltaikanlagen für Balkone dürfen nur mit Zustimmung des Vermieters installiert werden. Darauf machte der VNW am Mittwoch angesichts der großen Nachfrage nach den „Balkonkraftwerken“ aufmerksam. „Üblicherweise ist im Mietvertrag vereinbart, dass eine bauliche Veränderung in der Wohnung oder auf dem Balkon grundsätzlich der Zustimmung des Vermieters bedarf“, erläuterte VNW-Direktor Andreas Breitner. Und hier gehe es um bauliche Veränderungen.

Wohnungsverband: Diese Regeln gelten für Mini-Solaranlagen

„Es liegt im Ermessen des Vermieters, ob er dem Wunsch der Mieter zustimmt oder nicht.“ Im Übrigen dürften „Balkonkraftwerke“ nur über die Steckdose angeschlossen werden und nirgendwo anders. „Gerade da, wo ‚wilde Leitungen‘ gelegt werden, steigen die Brandgefahr und das Risiko technischer Defekte“, warnte Breitner. „Kein Wildwest in Balkonien!“, forderte er.

Bei einer Verletzung des Mietvertrages könnten die Folgen für Mieter gravierend sein. Besonders problematisch werde es, wenn bei der Anbringung einer Photovoltaikanlage die Hausfassade inklusive Dämmung beschädigt wird. „Dadurch können erhebliche Kosten entstehen, die der Verursacher zu tragen hat.“

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Breitner riet allen an einem „Balkonkraftwerk interessierten Mietern, vorher Kontakt zu ihrem Vermieter aufzunehmen und sich eine Zustimmung einzuholen. „Das vermeidet Streit, Ärger und erhebliche Kosten, wenn eine installierte Anlage zurückgebaut werden muss.“

Der VNW vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 407 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften. In den von ihnen verwalteten 686.000 Wohnungen leben rund 1,5 Millionen Menschen. (dpa/mp)

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