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  • Umgeimpfte Kinder unter zwölf Jahren sind auch in 2G-Restaurants willkommen – ältere dürfen nicht rein.
  • Foto: Imago

Hamburg: Wer die 2G-Regeln kontrolliert, was Verstöße kosten

Es ist ein großer Wurf, der die verloren gegangene Normalität wiederbringen soll. Das vom Senat beschlossene 2G-Modell macht aus der Corona-Pandemie einen Notstand der Ungeimpften, Geimpfte erhalten wiederum große Teile des öffentlichen Lebens zurück. Doch was ist mit Menschen, die sich nicht impfen lassen können? Wie sieht die rechtliche Lage aus – und wer soll das Modell eigentlich kontrollieren? Die MOPO klärt die wichtigsten Fragen.

Wie soll die 2G-Regelung kontrolliert werden? Vordergründig von den Veranstaltern, Gastronomen und Kulturstätten selbst. Wer sich für das 2G-Modell entscheidet, trägt die Verantwortung dafür, dass auch wirklich nur Geimpfte und Genesene reingelassen werden. Sie müssen vor Einlass den Lichtbildausweis in Kombination mit Impf- oder Genensennachweis kontrollieren. Es wird aber auch stichpunktartige Kontrollen der Polizei und Gesundheitsämter geben, ob sich wirklich an die Regeln gehalten wird. 

Welche Strafen drohen bei Verstößen? Wenn ein 2G-Betrieb nicht genau kontrolliert, wer reinkommt, dann kann es richtig teuer werden. Die Bußgelder belaufen sich auf 1000 Euro bis 20.000 Euro. Auch kann die Option, 2G anzubieten, entzogen werden. Auch für Besucher, die beim Einlass tricksen, gibt es Strafen. Wer über 18 Jahre alt ist und ohne Impf- oder Genesenennachweis in ein 2G-Angebot geht, wird 150 Euro zahlen müssen. 

Kritik an Regeln für Kinder

Kann ich jetzt noch mit meinen Kindern essen gehen? Ja, zumindest die nächsten sechs Wochen noch. Danach nur noch, wenn sie geimpft oder unter zwölf Jahre alt sind. Zumindest, wenn es in ein Restaurant gehen soll, das das 2G-Modell gewählt hat. Weil erst kürzlich die Impfungen für Kinder zwischen zwölf und 18 von der Ständigen Impfkommission empfohlen wurden, gibt es aber noch die sechs Wochen Puffer. Das Vorgehen trifft zum Teil auf harte Kritik: „Diese neue Option trifft, wenn diese oft umgesetzt wird, Kinder und Jugendliche nach der ,Schonfrist‘ von sechs Wochen sehr hart, sofern die Kinder und Jugendlichen oder deren Eltern keine Impfung möchten. Auch ist noch nicht klar, inwieweit das G2-Modell einzelne Schulkinder ab zwölf Jahren daran hindern könnte, an gemeinsamen Ausflügen in Theater, Museen oder ähnlichem teilzunehmen. Daher fordern wir den Hamburger Senat auf, die Regelung für die Altersgruppe der 12- bis 17-Jährigen zurückzunehmen“, hieß es von der „Initiative Familien“. 

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Muss ich als Ungeimpfter nun meine Tickets für Veranstaltungen stornieren? Nein, nicht zwingend. Das hängt davon ab, ob die Veranstalter des jeweiligen Events auf 2G umstellen oder nicht. Und derzeit sieht es so aus, als wenn viele Veranstalter:innen vorerst nicht sofort am Samstag das 2G-Modell implementieren. So versichert die Elbphilharmonie gegenüber der MOPO, dass „keine Veranstaltung, für die bereits Karten verkauft worden sind“, nachträglich zur 2G-Option umgewandelt werden. Demnach seien frühestens im November Veranstaltungen mit dem 2G-Modell denkbar. Auch das Zeise-Kino wird in absehbarer Zeit das Modell nicht einführen, sagte Geschäftsführer Matthias Elwardt. Ähnliche Signale kamen auch von anderen Veranstalter:innen in Hamburg. Viele wollen sich die neue Regelung erst einmal genau anschauen. 

Was passiert mit Menschen, die sich nicht impfen lassen können?

Ist die Regelung überhaupt rechtlich haltbar? Die MOPO fragte bereits in der vergangenen Woche beim Senat nach. Seiner Auffassung nach – wenig überraschend: klares Ja. Ob das so haltbar ist, wird sich wohl erst zeigen, wenn die ersten Klagen gegen das neue Modell vor Gericht verhandelt werden. Laut Kolja Schwartz aus der ARD-Rechtsredaktion hänge das Modell an zwei Fragen. „Erstens: Gehen von den Geimpften weniger Gefahren aus? Zweitens: Sind die Einschränkungen für die Nicht-Geimpften wirklich erforderlich für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung“, schrieb er auf tagesschau.de. Diese Fragen müssen dann die Gerichte klären, sobald jemand in Hamburg gegen das 2G-Modell klagt.

Was ist mit Menschen, die sich nicht impfen lassen können? Die fallen durchs Raster. Vom Senat wird dies damit begründet, dass Menschen, die zum Beispiel aufgrund einer Erkrankung sich nicht impfen lassen können, ohnehin Veranstaltungen meiden sollten. Außerdem mache diese Gruppe weniger als ein Prozent der Bevölkerung aus, sagte Sozialsenatorin Melanie Leonhard (SPD). 

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