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Rolling Stones
  • Bei dem Konzert der Rolling Stones 2017 in Hamburg kam es zu einem Freikartendeal mit dem Bezirksamt.
  • Foto: picture alliance/dpa/Carsten Rehder

Skandal um Stones-Freikarten: Anklage fordert elf Monate auf Bewährung

Mehr als vier Jahre nach dem Konzert der Rolling Stones in Hamburg geht das gerichtliche Nachspiel weiter. Die Staatsanwaltschaft hat nun ihr Plädoyer gehalten.

Im Prozess um die Vergabe von Freikarten für ein Rolling-Stones-Konzert 2017 in Hamburg hat die Staatsanwaltschaft für den Hauptangeklagten elf Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung gefordert. Die Beweisaufnahme habe das Geschehen in vielen Punkten bestätigt, in manchen aber auch nicht, sagte die Staatsanwältin am Freitag in ihrem Plädoyer vor dem Landgericht. Die Vorwürfe der Bestechlichkeit und Untreue gegen den ehemaligen Leiter des Bezirksamts Hamburg-Nord, Harald Rösler (SPD), hätten nicht nachgewiesen werden können. Der 72-Jährige sei aber wegen Vorteilsannahme und -gewährung zu verurteilen.

Staatsanwaltschaft fordert Bewährungsstrafe

Die Staatsanwaltschaft forderte für Rösler zudem eine sogenannte Einziehung von Wertersatz in Höhe von mehr als 15.000 Euro. Der damalige Leiter der Genehmigungsbehörde hatte laut Anklage vom Veranstalter 300 Kauf- und 100 Freikarten bekommen. Davon soll er Karten an 40 Mitarbeiter weitergegeben haben, zum Dank für deren Arbeit. Rösler habe mit der Weitergabe sein persönliches Image verbessern wollen, sagte die Staatsanwältin. Zudem hatten „Freunde des Hauses“, darunter drei Staatsräte, nach Angaben der Anklagebehörde Tickets aus dem Kaufkarten-Kontingent erwerben dürfen.


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Es sei aber nicht nachzuweisen, dass die Freikarten einen Einfluss auf die Höhe der Gebühren für die Nutzung des Stadtparks gehabt hätten, betonte die Staatsanwältin. Nicht bestätigt sei auch der Vorwurf, dass der Stadt Einnahmen entgangen seien.

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Röslers damaliger Stellvertreter ist wegen Beihilfe und Vorteilsannahme angeklagt. Für den 50-Jährigen forderte die Staatsanwältin 13 200 Euro Geldstrafe. Bei zwei Verantwortlichen der Veranstaltungsagentur plädierte sie auf Freispruch.

Staatsanwältin: „Wir wollen, dass man Amtsträgern vertrauen kann“

Der frühere Leiter des Bezirksamts Nord, Harald Rösler, steht zu Beginn der Verhandlung im Gerichtssaal 337 im Strafjustizgebäude. picture alliance / dpa/Marcus Brandt
Prozess gegen Ex-Bezirksamtschef Harald Rösler
Der frühere Leiter des Bezirksamts Nord, Harald Rösler, steht zu Beginn der Verhandlung im Gerichtssaal 337 im Strafjustizgebäude.

Das Vertrauen der Bevölkerung in die Behörden habe durch das Verhalten des Ex-Bezirksamtsleiters Schaden genommen, sagte die Staatsanwältin. Deshalb habe diese Verhandlung auch eine hohe präventive Bedeutung: „Wir wollen, dass man Amtsträgern vertrauen kann.“ Das Konzert werde Rösler in bitterer Erinnerung bleiben. Die Rolling Stones hatten am 9. September 2017 vor mehr als 80 000 Fans im Stadtpark gespielt. Es war der Auftakt der damaligen „No Filter“-Europatournee.

Der Prozess wird am 3. März mit den Plädoyers der Verteidiger fortgesetzt. Die Strafkammer plant, das Urteil am 18. März zu verkünden. (dpa/mp)

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