Ein Feuerwerk vor der Elbphilharmonie
  • Feuerwerk und Böller dürfen in diesem Jahr wieder an Silvester abgefeuert werden – allerdings mit Einschränkungen. (Archivfoto)
  • Foto: dpa, Axel Heimken

Silvester in Hamburg: Diese Regel gelten heute für Böller und Raketen

Für viele Hamburger gehört es zum Jahreswechsel dazu: Das Feuerwerk an Silvester. In diesem Jahr darf in Hamburg wieder geböllert werden – allerdings gibt es Einschränkungen.

Große Freude für Feuerwerks-Fans: In Hamburg darf in diesem Jahr nach zwei Jahren Pause wieder geböllert werden, allerdings nur in der Zeit vom 31. Dezember 18 Uhr bis 1. Januar 1 Uhr – und auch örtlich gibt es Begrenzungen. In dieser Zeit dürfen Feuerwerke jeder Art in den sogenannten „Verbotszonen“ rund um das Rathaus und die Binnenalster auch nicht mitgeführt werden – Ausnahmen gelten nur für Kleinstfeuerwerk wie etwa Wunderkerzen oder Knallerbsen.

Bereits vor Corona hatte es diese Einschränkungen gegeben, begründet wird das mit einem erhöhten Verletzungspotential aufgrund der Ansammlungen größerer Menschengruppen in dem Bereich Jungfernstieg, Lombardsbrücke und Co.

Erlaubt sind nur Kleinst- und Kleinfeuerwerke

Und auch bei den Feuerwerkskörpern gibt es Einschränkungen: Notsignale und Schreckschusswaffen sind nach wie vor verboten. Erlaubt ist nur das Abfeuern von Feuerwerkskörpern der Kategorie zwei – dazu gehören klassische Silvesterraketen.

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Besondere Vorsicht ist zudem in der unmittelbaren Nähe von Kindergärten, Krankenhäusern und Altenheimen geboten: Hier ist das Abfeuern von Raketen, Böllern und Ähnlichem verboten. Und auch in der Nähe von Reetdach- und Fachwerkhäusern wird eindringlich vor der Brandgefahr gewarnt – Feuerwerk ist hier ebenfalls verboten. (lk)

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