x
x
x
Symbolfoto: Frau lässt sich die Lippen aufspritzen
  • Die falsche Kosmetikerin spritzte ihren Kundinnen unter anderem die Lippen auf – was jedoch nicht immer reibungslos verlief. (Symbolfoto)
  • Foto: Imago

Falsche Heilpraktikerin aus Hamburg soll Frauen verunstaltet haben

Ihre Kundinnen erhofften sich durch ihre Fertigkeiten ein schöneres Aussehen. Doch bei einigen ging die Behandlung einer falschen Heilpraktikerin deutlich schief. Jetzt steht die 35-Jährige vor Gericht.

Elf Mal soll die 35-Jährige gegen das Heilpraktikergesetz verstoßen haben, teilweise in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Denn statt ihre Kundinnen zu verschönern, soll sie einige von ihnen verunstaltet haben. Ab Dienstag muss sich die falsche Heilpraktikerin vor dem Amtsgericht Hamburg verantworten.

Das könnte Sie auch interessieren: Falscher Heilpraktiker soll Patientinnen missbraucht und Ehefrau ermordet haben

Sie gab sich auf Instagram als Betreiberin eines Schönheitsstudios aus. Laut Anklage bot sie dort zwischen Juni und Oktober 2020 – ohne dass sie eine Erlaubnis dazu hatte – Hautunterspritzungen an. Eine Frau, die sich bei ihr für 200 Euro Falten unterspritzen ließ, erlebte nach der Behandlung eine böse Überraschung: Die Nase schwoll stark an und wurde blau.

Falsche Heilpraktikerin verpasste Frau eine schiefe Lippe

Einer weiteren Kundin soll sie unter anderem die Lippen aufgespritzt haben. Die Folge: Auch zwei Jahre später hing die Lippe betroffenen Frau schief herunter.

Dreist: Nur drei Tage, nachdem die Polizei am 27. Oktober 2020 ihre Wohnung in Schnelsen durchsucht hatte, soll die Angeklagte erneut eine Kundin behandelt haben. Auch bei ihr unterspritzte sie laut Staatsanwaltschaft Ober- und Unterlippe mit Hyaluron, woraufhin die Lippen der Frau zu schmerzen und zu brennen begannen.

Das könnte Sie auch interessieren: Schönheits-OP verpfuscht! Ulrike muss ihr Gesicht in Hamburg „retten“ lassen

Erst im Februar war eine falsche Heilpraktikerin vom Amtsgericht St. Georg verurteilt worden. Die 42-Jährige hatte ohne Zulassung kosmetische Eingriffe an ihren Kunden vorgenommen. Die 37-jährige geladene Zeugin hatte jedoch kurioserweise nur Lob für die falsche Kosmetikerin. (MOPO berichtete). „Es war immer alles perfekt“, erklärte sie. Da die ausgebildete OP-Krankenschwester, die ihre Dienste nebenberuflich und in privaten Behandlungsräumen anbot, jedoch einschlägig vorbestraft war und mit den Behandlungen weitermachte, verurteilte sie der Richter zu einer Geldstrafe von 160 Tagessätzen à 10 Euro. Unklar blieb, wie es überhaupt zu dem Strafverfahren gegen sie kam.

Email
Share on facebook
Share on twitter
Share on whatsapp