Die OP-Schwester D. (hier mit verdecktem Gesicht) wurde zu einer Geldstrafe verurteilt, nachdem sie kosmetische Eingriffe ohne die nötige Qualifikation vornahm.
  • Die OP-Schwester D. (hier mit verdecktem Gesicht) wurde zu einer Geldstrafe verurteilt, nachdem sie kosmetische Eingriffe ohne die nötige Qualifikation vornahm.
  • Foto: Patrick Sun

paidKurioser Prozess in Hamburg: Die falsche Ärztin mit der Lippen-Spritze

Krimineller Schönheitswahn: In privaten Behandlungsräumen zückte sie Spritzen und ließ sich die Bezahlung für die Eingriffe bar auf die Hand geben. Nachdem sie ohne Qualifikation mehrere kosmetische Eingriffe an einer Kundin vornahm, wurde eine 42-Jährige nun vor dem Amtsgericht St. Georg verurteilt. Es ist nicht ihre erste Strafe.


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