Schummelei beim Abi: Hamburger Schüler sollen Künstliche Intelligenz genutzt haben
Schwerer Betrug beim Hamburger Abitur: Mehrere Schüler haben offenbar zur Beantwortung von Prüfungsfragen während der Klausuren Künstliche Intelligenz (KI) eingesetzt. Ein Jugendlicher wurde erwischt. Außerdem gibt es mehrere Verdachtsfälle.
Wie der NDR berichtet, haben offenbar mehrere Schüler gegen das Handy-Verbot während der schriftlichen Abitur-Prüfungen verstoßen. Mindestens ein Jugendlicher soll sein Smartphone heimlich zur Prüfung mitgenommen und dabei das Programm ChatGPT genutzt haben.
Eine Lehrkraft habe ein Gerät entdeckt und konfisziert. Dabei wurde festgestellt, dass der Chatbot zur Erstellung von Texten durch Künstliche Intelligenz geöffnet war. Der Schüler habe daraufhin alles zugegeben.
Künstliche Intelligenz beim Abitur: Schulbehörde bestätigt mehrere Verdachtsfälle
Wie die Schulbehörde bestätigte, gibt es darüber hinaus mehrere Verdachtsfälle. Denn beim Korrigieren der Klausuren waren den Lehrkräften untypische Formulierungen aufgefallen. Die Schulen hätten daraufhin eine Software zur Überprüfung eingesetzt. Vieles habe darauf hingedeutet, dass die Texte mithilfe von Künstlicher Intelligenz erstellt worden waren.
Laut Rechtsabteilung der Schulbehörde gibt es jedoch keine Möglichkeit, die Betrugsversuche sicher nachzuweisen. Wie viele Schüler bei den Prüfungen geschummelt haben, ist noch unklar. Die Fälle wurden nicht systematisch erfasst.
Nach Angaben der Behörde handelt es sich beim ungekennzeichneten Einsatz von KI genauso wie beim widerrechtlichen Einsatz von Smartphones in Prüfungen um einen Täuschungsversuch. Die Schüler müssten damit rechnen, die Prüfung oder Teile davon wiederholen zu müssen. Je nach Fall könne auch eine Bewertung mit 0 Punkten die Folge sein. Oder aber die Abiturprüfung wird insgesamt für nicht bestanden erklärt.
Bei Schummel-Verdacht sind die Schulen verpflichtet, der Sache nachzugehen
Die Entscheidung über die Bewertung obliege den Mitgliedern des Abitur-Prüfungsausschusses, erklärte Behördensprecher Peter Albrecht. „Lehrkräfte verfügen in aller Regel über ein ausreichend hohes Maß an Erfahrung und Kompetenz, um zu erkennen, ob Schülerinnen und Schüler Produkte eigenständig oder mit unzulässiger Hilfe angefertigt haben.“ Bei einem begründeten Verdacht, seien die Schulen verpflichtet, der Sache nachzugehen. „Zu einer anlasslosen Überprüfung sind die Schulen indessen nicht verpflichtet“, erklärte Albrecht.
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Der Vorsitzende der Vereinigung der Hamburger Gymnasialschulleitungen, Christian Gefert, erklärte im NDR, er gehe nicht davon aus, dass beim Abitur in großem Stil geschummelt worden sei, sondern dass es um Einzelfälle gehe. Gefert forderte aber, dass die Behörde klarer regeln sollte, wie die Schulen mit dem Thema Künstliche Intelligenz rechtssicher umgehen können.
Die Behörde wehrte sich gegen den Vorwurf und erklärte, man habe die Schulen bereits am 6. März per Brief ausführlich zum Thema KI und deren Einsatz im schulischen Kontext informiert. Das Schreiben habe auch Beispiele für konkrete Nutzungsweisen durch Schülerinnen und Schüler aufgezeigt. Ein weiterer Brief beschäftige sich speziell mit dem Umgang bei Präsentationsprüfungen.
So geht die Uni Hamburg mit dem KI-Problem um – und das sagt die Schüler*innenkammer
Auch an der Uni Hamburg stellt man sich auf den wachsenden Einfluss von Künstlicher Intelligenz ein. Zwar gebe es hier bisher noch keine Betrugs- oder Verdachtsfälle, wie es auf MOPO-Anfrage heißt. „Universitätsweit verbindliche Regelungen für den Umgang mit KI-Systemen bei der Erstellung von Seminar- und Abschlussarbeiten gibt es bisher keine – solche Regeln können sinnvoll nur die Fakultäten für ihre Disziplinen, Fächer und Studiengänge festlegen.“ Die bisherigen Regelungen und Strafen wegen Betruges könnten erst angewandt werden, wenn durch KI erstellte Texte als Plagiate angesehen werden.
Die Schüler*innenkammer Hamburg indes forderte, dass weniger über die Betrugsfälle diskutiert werden sollte, sondern mehr über die Chancen, die der Einsatz von Künstlicher Intelligenz an Schulen biete.