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Der Kripo-Beamte Paul S. vor Gericht.
  • Der Kripo-Beamte Paul S. (Name geändert) vor Gericht.
  • Foto: Viola Dengler

Schuldig! Kripo-Beamter hat reiche Frau abgezockt und 57.000 Euro kassiert

Paul S. (49, Name geändert) arbeitete als Kripo-Beamter im Betrugsdezernat und galt als Vorzeige-Cop: Er war in der Gewerkschaft und als Experte oft in der Presse. Doch nun hat ihn das Amtsgericht Hamburg zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Das Gericht ist sicher: Der Polizist hat eine reiche Frau dreist abgezockt.

Der Prozess war skurril, das Urteil ist eindeutig: Paul S. war während der Verhandlungen, die am 20. März begonnen hatten, verkleidet. Er trug eine andere Brille als üblich, einen anderen Bart und eine Frisur, die verdächtig nach Toupet aussah. Der Vorwurf gegen den Kripo-Beamten: Betrug in einem besonders schweren Fall.

Am Donnerstag wurde nun das Urteil gesprochen: Schuldig! Das Amtsgericht Hamburg verurteilte Paul S. zu einer eineinhalbjährigen Bewährungsstrafe.

Hamburg: Kripo-Beamter zu Bewährungsstrafe verurteilt

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Beamte der Geschädigten Dorothea K. (58) wahrheitswidrig mitgeteilt hat, dass die Ermittlungsmöglichkeiten der Polizei im Hinblick auf von ihr zuvor angezeigte Straftaten ausgeschöpft sind. Anschließend bot er ihr, laut Anklage, für eine Gesamtsumme von 57.060 Euro seine Dienste als Privatdetektiv an.

Dorothea K. überwies die geforderte Summe, ohne dass der Polizist entsprechend tätig wurde – der Anklage zufolge war er weder willens noch in der Lage, die versprochenen Leistungen zu erbringen. Dazu gehörten unteranderem eine 24-Stunden-Überwachung und der Einsatz von Drohnen.

Die Geschädigte wollte, dass Paul S. und die Privatdetektei Nachforschungen zu zwei ehemaligen Freunden von ihr anstellt. Die Männer hätten sie betrogen. Es geht dabei um ein von ihr gewährtes Darlehen von 37.000 Euro für einen Porsche Cayenne, eine Handtasche von Hermès und den Auftrag ein Bild zu kaufen, wobei die Männer eine falsche Rechnung ausstellten und einen überhöhten Betrag von ihr forderten.

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Die 57.000 Euro, die Dorothea K. dem Kripo-Beamten für Nachforschungen überwiesen hat, werden laut Urteil eingezogen.

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