x
x
x
  • Die Hamburger Schulbehörde hat die Nutzung der vom Bund zur Verfügung gestellten KN95-Masken untersagt. (Symbolfoto)
  • Foto: picture alliance/dpa

Schadhafte Exemplare: Hamburger Schulbehörde untersagt Nutzung von KN95-Masken

Riesenpanne: Die Hamburger Schulbehörde hat die Nutzung der vom Bund zur Verfügung gestellten KN95-Masken für das Schulpersonal überraschend untersagt. Der Grund: Die Masken haben einen unzureichenden Qualitätsstandard. 300.000 Masken sind betroffen. Vereinzelte Exemplare sollen sogar schadhaft sein.

Nachdem das Bundesgesundheitsministerium noch im Januar mitgeteilt habe, „dass diese Masken in einem mehrstufigen Verfahren geprüft wurden, hat die Bundesregierung nun zu unserer Überraschung kurzfristig den KN95-Masken aus ihren eigenen Lieferungen die Zulassung als medizinische Maske entzogen“, schreibt die Behörde.

Schadhafte Masken: Hamburger Schulbehörde untersagt Nutzung

Zuvor habe es Berichte über schadhafte einzelne Masken sowie Rückrufaktionen einzelner Fabrikate und Modelle geben. „Deshalb dürfen ab sofort die von der BSB gelieferten KN95-Masken in der Schule nicht mehr genutzt werden“, heißt es in dem Schreiben der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB).

Das könnte Sie auch interessieren: Urteile zur Maskenpflicht in Hamburg 

„Verwenden Sie bitte bis auf Weiteres in ihrer Schule aus dem von der Schulbehörde gelieferten Maskenkontingent nur die (blaugrünen) OP-Masken oder anderweitig beschaffte KN95-, CPA- oder FFP2-Masken.“ Die Schulbehörde bemühe sich mit Hochdruck um Ersatz. (dpa/maw)

Email
Share on facebook
Share on twitter
Share on whatsapp