x
x
x
  • Auf Hamburger Spielplätzen gilt (noch) Maskenpflicht für alle ab 12 Jahren.
  • Foto: picture alliance/dpa

Urteile zur Maskenpflicht: Muss ich bei Verstößen jetzt nichts mehr zahlen?

Die strengen Masken-Regeln des Senats sorgen teilweise für Groll bei den Bürgern – und halten vor Gericht nicht stand: Die generelle Maskenpflicht auf Spielplätzen und beim Joggen hat das Verwaltungsgericht bereits als unverhältnismäßig aufgehoben. An anderen Stellen wirkt es so, als steige die Stadt durch ihre eigenen Vorgaben nicht mehr durch. Die MOPO beantwortet die wichtigste Fragen.

Darf ich jetzt ohne Maske joggen und auf dem Spielplatz sitzen?

Nein. Die Aufhebung der Maskenpflicht gilt nur für die jeweiligen Kläger. Der Jogger und der Spielplatzvater dürfen auf die Maske verzichten und die Stadt muss das dulden, so steht es im Beschluss. Für alle anderen gilt die Verordnung des Senats weiter. Die Urteile sind ohnehin noch nicht rechtskräftig. Die Stadt hat das Jogger-Urteil bereits angefochten. Ob sie auch gegen das Spielplatz-Urteil angeht, soll entschieden werden, sobald der Beschluss schriftlich vorliegt.

Kann sich jetzt jeder Hamburger auf die Urteile berufen?

Nein, wer ohne Maske erwischt wird, muss zahlen. Am Wochenende gilt an Elbe, Alster und im Jenischpark weiterhin Maskenpflicht für alle Jogger (außer den Kläger), egal, wie voll es ist. Auf Spielplätzen muss jeder ab 12 eine Maske tragen, selbst, wenn sonst keiner da ist.

Warum gelten die Urteile nicht für alle in Hamburg?

In anderen Bundesländern gibt es „Normenkontrollverfahren“, da kontrolliert das Oberverwaltungsgericht eine staatliche Norm und das Ergebnis gilt dann für alle. In Hamburg jedoch gilt die Entscheidung der Verwaltungsrichter immer nur für den einzelnen Kläger. Es liegt an der Stadt, die Norm dann für alle zu ändern.

Gibt es weiteren Ärger um die Maskenpflicht in Hamburg?

Ja, in Winterhude: Rund um Gertigstraße und Mühlenkamp herrscht Verwirrung, weil die Maskenpflicht laut Ausschilderung an Wochenenden plötzlich rund um die Uhr gilt, obwohl in der Coronaverordnung des Senats für die Gebiete 10 bis 18 Uhr steht.

Neuer Inhalt (21)

An der Ecke Poelchaukamp/Mühlenkamp gilt die Maskenpficht laut Schild nun am Wochenende rund um die Uhr.

Foto:

hfr

Anwohner fragten die Polizei, die ebenfalls ratlos war und versprach, die Innenbehörde über die falschen Schilder zu informieren. Bernd Kroll von der Initiative „Unser Mühlenkamp“ zur MOPO: „Wenn schon die Polizei das nicht begreift, wie sollen die Bürger es dann verstehen?“

Email
Share on facebook
Share on twitter
Share on whatsapp