Inhaftierter im Gefängnis (Symbolbild).

Inhaftierter im Gefängnis (Symbolbild). Foto: picture alliance/dpa/Boris Roessler

So viele Hamburger Gefangene können Bundestag mit wählen

Auch Gefangene sind in Deutschland wahlberechtigt, sofern sie Deutsche sind. In den Hamburger Gefängnissen dürfen rund 40 Prozent der Insassen einen Stimmzettel ausfüllen.

Fast 900 der rund 2200 Hamburger Gefangenen dürfen an der Bundestagswahl am 23. Februar teilnehmen. Zur Bürgerschaftswahl am 2. März sind nach Angaben der Justizbehörde rund 670 Gefängnisinsassen wahlberechtigt. Das entspricht 40 beziehungsweise 30 Prozent aller Gefangenen in Hamburg. 

Bei der Bundestagswahl 2021 waren knapp 900 Gefangene wahlberechtigt

Voraussetzung für die Bundestagswahl sind die deutsche Staatsangehörigkeit und ein Mindestalter von 18 Jahren, an der Bürgerschaftswahl dürfen mindestens 16 Jahre alte Deutsche mit Wohnsitz in Hamburg teilnehmen. Bei der vergangenen Bundestagswahl im September 2021 waren ebenfalls annähernd 900 Gefangene wahlberechtigt. 



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Straftäter, die zu mindestens einem Jahr Haft verurteilt werden, verlieren ihr passives Wahlrecht für fünf Jahre nach Verbüßung der Strafe. Sie können sich also nicht als Abgeordnete in die Bürgerschaft oder den Bundestag wählen lassen. Das aktive Wahlrecht behalten Verurteilte in der Regel aber, auch wenn sie wegen eines Verbrechens schuldig gesprochen wurden. 

Aktives Wahlrecht wird Straftätern selten entzogen

Nur bei bestimmten politischen Straftaten könne ein Gericht einem Verurteilten das aktive Wahlrecht entziehen, erklärte die Justizbehörde. Zu diesen Straftaten zählen unter anderem Hoch- und Landesverrat sowie Wahlbehinderung und Fälschung von Wahlunterlagen. In der Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel, in der vor allem Gefangene mit längeren Strafen sitzen, sind 184 von rund 384 Insassen (48 Prozent) wahlberechtigt. 

Die meisten Gefangenen müssen Briefwahl machen, nur die Insassen des offenen Vollzugs im Norderstedter Stadtteil Glashütte (Schleswig-Holstein) können auch in ein Wahllokal gehen. In den Gefängnissen gibt es den Angaben zufolge Wahlbeauftragte, die Fragen beantworten können. Sie helfen auch Gefangenen in der Untersuchungshaft, deren Post kontrolliert wird. 

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Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2019 sind auch Patienten im Maßregelvollzug grundsätzlich wahlberechtigt, sofern ein Gericht es nicht anders bestimmt hat. Im Maßregelvollzug sind in Hamburg rund 400 psychisch kranke und suchtkranke Straftäter untergebracht. (dpa/mp)

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