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Das Parkhaus am Rödingsmarkt
  • Das Parkhaus am Fleet steht nun unter Denkmalschutz – und soll umgebaut werden.
  • Foto: Kristina Sassenscheidt/Denkmalverein

Ungewöhnlich: Darum stellt Hamburg dieses Parkhaus unter Denkmalschutz

Von außen wirkt es klobig, doch das Innere ist markant: Das Parkhaus am Rödingsmarkt (Hamburg-Altstadt) wird unter Denkmalschutz gestellt. Umgebaut werden soll es trotzdem.

Parkhäuser gibt es seit den 1950er Jahren in deutschen Großstädten – auch in Hamburg. Der Architekt Peter Neve war verantwortlich für die Gestaltung des Parkhauses am Rödingsmarkt 14, das 1965 eröffnet wurde. Auf seinen sieben Stockwerken gibt es rund 1000 Stellplätze. Damit war es zu seiner Entstehungszeit das größte Parkhaus der Stadt.

Das Parkhaus am Rödingsmarkt ist ein architektonisches Meisterwerk. Hier ein Blick von oben auf die „Schnecke“. / Florian Quandt
Innenansicht Parkhaus Rödingsmarkt
Das Parkhaus am Rödingsmarkt ist ein architektonisches Meisterwerk. Hier ein Blick von oben auf die „Schnecke“.

Das Gebäude gehört der Sprinkenhof GmbH, die Teil der Finanzbehörde ist. Das Denkmalschutzamt hat es nun unter Schutz gestellt. „Dieses Parkhaus zeigt mit der Spindel im Inneren gerade für ein Funktionsgebäude eine enorme architektonische Ambition”, sagt Kultursenator Carsten Brosda (SPD). „Es verkörpert die Wirtschaftswunderzeit und kann uns daher auch aus baulicher Sicht viel über diese Epoche erzählen.”

Auch der Denkmalverein Hamburg e.V. zeigt sich erfreut über den Schutz des Gebäudes. Er hatte sich in den vergangenen Jahren für dessen Erhalt engagiert. „Die Architektur dokumentiert, wie wichtig man die Bauaufgabe ,Parkhaus‘ in einer Zeit genommen hat, in der die Stadtplanung noch das Ideal der ,autogerechten Stadt‘ hatte”, sagt Geschäftsführerin Kristina Sassenscheidt. Sie findet: „Der Lichthof im Inneren ist einer der ungewöhnlichsten und visuell eindrucksvollsten Orte in der Hamburger Innenstadt.“

Parkhaus-Renovierung: Denkmal- und Bestandsschutz müssen eingehalten werden

Der neue Status bedeutet aber nicht, dass keine Umgestaltung erfolgen darf. Ganz im Gegenteil: Das Parkhaus ist dringend sanierungsbedürftig. „Klar ist, das Parkhaus kann so nicht bleiben”, sagt auch Finanzsenator Andreas Dressel (SPD). „Innerhalb des Denkmalschutzgesetzes haben wir jetzt einen Rahmen, den es auszugestalten gilt“.

Die Doppelwendelrampe ist eine Besonderheit des Parkhauses am Rödingsmarkt. Imago/Wirestock
Blick in die Doppelwendelrampe des Parkhauses.
Die Doppelwendelrampe ist eine Besonderheit des Parkhauses am Rödingsmarkt.

Beispielsweise könnte das Parkhaus mit zwei Geschossen für hybrides Wohnen und Arbeiten aufgestockt werden. Auch ein extern liegendes Treppenhaus für den Zugang zu Dachflächen und eine Stegkonstruktion in Richtung Fleet sind im Gespräch. Die Doppelwendelrampe soll als Teil des „zukunftsfähigen Parkhauses 2.0” jedoch erhalten bleiben.

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„Die ersten Ideen sollen in einem Wettbewerbsverfahren konkretisiert werden“, sagt der Geschäftsführer der Sprinkenhof GmbH Martin Görge. Auch Ideen aus der Stadtgesellschaft sollen bei dem Umbau einfließen.

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