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Streifenwagen vor einem leerstehenden Hotel in Hamburg-Hammerbrook
  • Die Polizei wurde damals auf den Cannabis-Geruch aufmerksam gemacht, der aus dem leerstehenden Hotel in Hammerbrook strömte. (Archivbild)
  • Foto: CityNews TV

Riesige Cannabis-Plantage in Hamburger Hotel entdeckt – Mann droht jetzt Ärger

Im August entdeckten Polizeibeamte in einem leerstehenden Hotel an der Amsickstraße eine riesige Marihuana-Aufzucht. Ausgelöst wurde der Einsatz durch den auffälligen Geruch. Jetzt muss sich ein 40-Jähriger vor dem Landgericht verantworten.

Es war ein Montag, der 7. August, als die Polizei gegen kurz vor 12.30 Uhr einen Hinweis bekam, dass aus einem leerstehenden Hotel an der Amsinckstraße auffälliger Marihuanageruch dringen würde. Schnell eilten die Beamten mit mehreren Streifenwagen zu dem Gebäude.

Auch sie konnten den Geruch von außen deutlich wahrnehmen und verständigten das Drogendezernat des Landeskriminalamts. Kurz darauf erwirkte die zuständige Staatsanwaltschaft einen Durchsuchungsbeschluss.

Hamburg: Riesige Cannabis-Plantage in Hotel entdeckt – Prozessbeginn

Schnell war klar, woher der Geruch kam: Im Untergeschoss befand sich eine mehr als 100 Quadratmeter große Cannabis-Plantage mit insgesamt 432 Pflanzen. Zudem stellten die Beamten auch etwa knapp 65 Kilogramm bereits geerntetes und teilweise verpacktes Marihuana sicher.

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Bei der Durchsuchung stießen die Polizeibeamten außerdem auf einen 40-jährigen Mann, der für die Aufzucht verantwortlich gewesen sein soll. Er wurde vorläufig festgenommen und später in Untersuchungshaft gebracht. Eine Durchsuchung seiner Wohnung in Alsterdorf brachte jedoch laut Polizei keine näheren Hinweise.

Wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Hamburg mitteilte, soll der Verdächtige noch weitere bislang unbekannte Mittäter unterstützt haben: Als Hausmeister des Bürokomplexes soll er die Stromzähler derart manipuliert haben, dass der für den Betrieb der Plantage benötigte Strom ungezählt aus dem Versorgungsnetz gelangte.

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Ab Mittwoch wird ihm vor dem Hamburger Landgericht der Prozess gemacht. Dann muss er sich neben gemeinschaftlichem unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge auch wegen Sachbeschädigung und Entziehung elektrischer Energie verantworten.

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