Mutmaßliche Raubgräber wollen antike Schätze an Hamburger Museum verkaufen
Vier Männern wird illegaler Handel mit antiken Kunst- und Kulturgütern vorgeworfen. Sie müssen sich ab dem 1. März vor Gericht verantworten. Der Angeklagte T., der europaweit als Vermittler von antiken Kulturgütern auftrat, soll mit seinen Komplizen versucht haben, Kunstschätze aus Raubgrabungen – unter Vortäuschung einer rechtmäßigen Herkunft – an ein Hamburger Museum zu verkaufen.
Die Männer müssen sich wegen versuchter gewerbsmäßiger Bandenhehlerei in Tateinheit mit versuchtem gewerbsmäßigen Bandenbetrug sowie Beihilfe zum versuchten Betrug in Tateinheit mit Beihilfe zur versuchten Hehlerei verantworten.
So soll dem Kurator des Museums für Kunst und Gewerbe im Sommer 2014 ein goldenes Trinkhorn aus dem Kulturkreis der Thraker (3. bis 4. Jahrhundert v. Chr.), ein thrakischer Becher sowie goldene Gürtelteile der Sassaniden zum Kauf angeboten worden sein. Die Angeklagten sollen behauptet haben, die angeblich skythischen Kunstgegenstände seien erst 2014 in einem Schwarzmeerstaat gefunden worden. Für den goldenen Trinkbecher sollen die Angeklagten eine Million in bar verlangt haben, für das Trinkhorn 1,5 Millionen.
Vor Gericht: Männer bieten Museum antike Schätze an
Bei einem Treffen im Juli 2014 sollen zwei der Männer dem Kurator zudem eine 615 Kilogramm schwere neuhethitische Stele im Wert von mindestens einer Million Schweizer Franken als Ausstellungsstück angeboten haben.
Diese Stele stammte aus Raubgrabungen in Gaziantep/Türkei und wurde vom Angeklagten T. bereits seit 1997 in einem Zollfreilager in der Schweiz aufbewahrt. Durch die Ausstellung in Museen sollte ein späterer Verkauf über internationale Auktionshäuser ermöglicht werden.
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Per E-Mail soll dem Kurator schließlich auch ein antiker Bronzetorso aus der Römerzeit für 75.000 Euro zum Kauf angeboten worden sein. Dabei sollen die Männer behauptet haben, dieser stamme aus Ausgrabungen bei Xanten, obwohl er höchstwahrscheinlich aus Raubgrabungen in Burdur herrührte.
Der Kurator vermutete, dass es sich um Raubgrabungsbeute handelte, ging zum Schein auf die Angebote ein und informierte die Polizei. Das Trinkhorn, der Trinkbecher und die Gürtelteile wurden bei Hausdurchsuchungen sichergestellt.