x
x
x
Christina Block, ihr damaliger Ehemann Stephan Hensel und zwei ihrer Kinder im Jahr 2012
  • Stephan Hensel und Christina Block 2012 mit ihren älteren Töchtern (heute 15 und 17)
  • Foto: Imago

Hamburger Gericht trifft weitreichende Entscheidung über die Block-Kinder

Hat das Gezerre um die Block-Kinder jetzt ein Ende? Vermutlich schon – zumindest vor deutschen Gerichten.

Das Hanseatische Oberlandesgericht hat am Dienstag eine Entscheidung getroffen, die weitreichende Folgen für den Rechtsstreit von Christina Block und ihrem Ex-Mann Stephan Hensel haben dürfte: Am Dienstag erklärte sich das Gericht für nicht mehr zuständig, was eine Sorgerechtsentscheidung über die gemeinsamen Kinder angeht.

Seit 2021 streiten Block und Hensel um das Sorgerecht für die vier gemeinsamen Kinder. Das Gericht setzt dem nun ein Ende – zumindest auf deutschem Boden. Denn „wegen des inzwischen verfestigten Lebensmittelpunktes der Kinder in Dänemark“ sei das Hamburger Gericht schlicht nicht mehr zuständig.

Block-Kinder: Entscheidung des Hamburger Gerichts „rein faktisch geprägt“

Die Entscheidung sei „rein faktisch geprägt“, betont das Gericht, es käme hier „nicht mehr auf die Unrechtmäßigkeit des Obhutwechsels im Jahr 2021“. Hensel hatte die Kinder nach einem Urlaub bei sich behalten – laut Block entgegen einer zuvor getroffenen Absprache.

Entscheidend sei vielmehr, dass die Kinder sich „in ihrem neuen Umfeld eingelebt haben“ und dass alle rechtlichen Schritte in Dänemark, mit denen Block die Rückführung der Kinder erzwingen wollte, „erfolglos ausgeschöpft“ worden seien.

Das könnte Sie auch interessieren: Eugen Block mischt sich in Sorgerechts-Streit ein – so reagiert der Vater

Dazu erklärt das Gericht: „Die Entscheidung des Oberlandesgerichts, gegen die kein Rechtsmittel möglich ist, bedeutet für die Beteiligten, dass sorgerechtliche Fragen nun voraussichtlich durch ein dänisches Gericht geklärt werden müssen. Ob und wann ein dänisches Gericht befasst wird, ist Sache der Beteiligten – eine Verweisung des hiesigen Verfahrens nach Dänemark ist nicht möglich.“ (mp)

Email
Share on facebook
Share on twitter
Share on whatsapp