Der Mann war in einer Psychiatrie in Langenhorn untergebracht und ist bisher nicht zurückgekehrt.
  • Der Mann war in einer Psychiatrie in Ochsenzoll untergebracht und ist bisher nicht zurückgekehrt.
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Verurteilter Straftäter bei Freigang nicht zurückgekehrt – Fahndung in Hamburg

Die Polizei fahndet stadtweit nach Pascal K. (27): Der verurteilte Straftäter soll nach einem Freigang am Dienstag nicht mehr in die Psychiatrie in Ochsenzoll zurückgekehrt sein. K. saß dort im Maßregelvollzug und hatte ein Drogenproblem.

2020 hatte ihn das Landgericht unter anderem wegen Raub, Diebstahl und Drogendelikten zu einer Strafe von vier Jahren Gefängnis verurteilt. Das bestätigte die Staatsanwaltschaft auf MOPO-Nachfrage. Seine Opfer waren teils ältere Frauen. Auch zuvor war er bereits straffällig geworden.

Flüchtiger Pascal K. arbeitete an seiner Drogensucht

Der Richter entschied damals, Pascal K. in eine Entziehungsanstalt unterzubringen, damit er dort seine Drogensucht behandeln lassen kann. Nach MOPO-Informationen zeigte sich der Mann bereit, an seiner Abhängigkeit zu arbeiten.

Er soll regelmäßig Fortschritte gemacht, sich auf die Therapie eingelassen haben. In Zwischenfälle oder physische Auseinandersetzungen während seiner Zeit in der Psychiatrie sei er nach Auskunft der Sozialbehörde nicht involviert gewesen. Auch bei Freigängen – die ihm erst begleitet, dann unbegleitet gewährt wurden – soll der 27-Jährige keine Auffälligkeiten gezeigt haben, stets pünktlich zurückgekehrt sein.

Fahndung in Hamburg: Pascal K. laut Polizei nicht gefährlich

Über die Beweggründe für seine Abwesenheit lässt sich im Moment nur spekulieren. In Anstalts-Kreisen vermutet man, dass K. einen Drogenrückfall erlitten haben könnte, sich jetzt möglicherweise schämt, verunsichert ist oder Angst hat, zurückzukehren. Das seien zumindest die häufigsten Gründe, warum eigentlich in ihrer Therapie bereits so fortgeschrittene Patienten plötzlich wegbleiben.

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Die Polizei fahndet stadtweit nach dem 27-Jährigen, eine explizite Warnung gibt es aber nicht. Die Beamten gehen nach bisherigem Stand nicht davon aus, dass von dem Mann eine Gefahr ausgeht. (dg)

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