Der für versuchten Totschlags Angeklagte
  • Für den Messerangriff auf einen 57-Jährigen wurde der Angeklagte zu fast fünf Jahren Haft verurteilt.
  • Foto: picture alliance / dpa / Ulrich Perrey

„Völlig sinnloses Verbrechen“: Messerangriff vor Familie – Urteil steht fest

Nach einem emotionalen Prozess steht das Urteil jetzt fest: Zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und zehn Monaten wurde ein 27-jähriger Angeklagter vom Hamburger Landgericht verurteilt. Er hatte im Frühjahr einen 57-jährigen Mann mit einem Klappmesser angegriffen.  

„Ein völlig sinnloses Verbrechen“, sagte der vorsitzende Richter Matthias Steinmann am Donnerstag zur Urteilsverkündung. Demnach habe sich der 27-Jährige des versuchten Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 

Nach Streit zweimal zugestochen: Fast fünf Jahre Haft

Nach Überzeugung des Gerichts näherte sich der Verurteilte am 8. Mai nachts betrunken dem späteren Opfer an dessen Transporter in der Nähe der U-Bahn-Haltestelle Legienstraße. Laut Anklage sprach er den Kraftfahrer an, um eine Zigarette zu schnorren. Dabei sei er so nah herangekommen, dass der Fahrer ihn gebeten habe, Abstand zu halten und einen Mund-Nasen-Schutz aufzusetzen.  


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Ob die Bitte um die Maske wirklich der Auslöser der Wut des Angeklagten gewesen sei, bleibe nur eine sehr vage Vermutung, sagte der Richter. „Maskenverweigerer sind Sie in keinem Fall gewesen.“ Das habe die Verhandlung ergeben. 

Der Angeklagte habe die Tür des Transporters zweimal gegen den Fuß des Fahrers geschlagen, der sich daraufhin gewehrt habe. Es kam zu einer Prügelei. Am Ende habe der Angeklagte vor den Augen der Familie des Opfers mit einem Klappmesser zugestochen. 

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Wie die MOPO zum Prozessauftakt Anfang November berichtete, leide der 57-jährige Geschädigte bis heute an Angstzuständen und ist auf therapeutische Hilfe angewiesen. Auch seine 15-jährige Tochter zeigte seiner Aussage nach Verhaltensänderungen, nachdem sie den Vorfall aus dem Fenster beobachtet hatte.  

Der Angeklagte hatte im Prozess ausgesagt, er habe einen Filmriss, könne zu der Tat nichts sagen. Mehrfach entschuldigte er sich bei dem Opfer. Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte eine Bewährungsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung gefordert. (mp/dpa) 

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