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Mord an zwei Frauen in Bramfeld im Februar: Polizisten am Tatort
  • Mord an zwei Frauen in Bramfeld im Februar: Girmay Araya (r.), Leiter der Mordkommission, im Gespräch mit der Chefin der örtlichen Wache.
  • Foto: Marius Roeer

Tötungsfälle in Bramfeld: Ermittler sicher: Identität der zweiten Leiche geklärt

Bramfeld –

Neue Erkenntnisse in den Tötungsfällen von Bramfeld: Bei der zweiten gefunden Frauenleiche soll es sich mutmaßlich um die erst 24 Jahre alte Ex-Freundin des festgenommenen Florian E. (28) handeln – das bestätigte die Staatsanwaltschaft der MOPO.

„Eine Identifizierung im rechtsmedizinischen Sinne mit DNA-Vergleich liegt noch nicht vor“, so eine Sprecherin, „die Ermittler gehen aber davon aus, dass es sich bei dem Leichnam um die 24-Jährige handelt.“ Vor allem Abgleiche mit Lichtbildern würden darauf hindeuten.

Hamburg: Zweite Leiche wohl Ex-Freundin des Verdächtigen

Die Frau, die sich nach MOPO-Informationen von dem 28-Jährigen – der auch seine Mutter umgebracht haben soll, nachdem die von der Leiche erfuhr – getrennt hatte, lag in der Badewanne der Wohnung des Festgenommenen an der Bramfelder Chaussee. Sie soll, so ließ sich schnell anhand ihres Erscheinungsbildes feststellen, schon länger dort tot gelegen haben.

„Wir gehen bisher davon aus, dass die Frau auch in der Dachgeschosswohnung umgebracht wurde“, so die Sprecherin der Staatsanwaltschaft weiter. „Ein genauer Todeszeitpunkt konnte bisher noch nicht ermittelt werden.“

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Die Mutter des 28-Jährigen war am vergangenen Sonntag zu Besuch bei ihrem Sohn. Als ihr Lebenspartner, mit dem sie zusammen im Kreis Pinneberg wohnte, sie telefonisch nicht erreichen konnte, fuhr er los und sah das Auto seiner Frau vor dem Wohnhaus von Florian E. 

Polizisten fanden kurz darauf die Leiche der 53-Jährigen – sie lag auf dem Boden, niedergestreckt mit mehreren tödlichen Messerstichen. 

Hamburg: Sohn soll Mutter getötet haben, um Tat zu verdecken

Florian E. soll, das ist der derzeitige Stand der Ermittler, seine Mutter getötet haben, nur um die Tat an seiner Ex-Freundin zu verschleiern – in der Justiz ein Mordmerkmal. Daher steht im Haftbefehl gegen ihn nicht nur Totschlag – sondern auch „Mord mit Verdeckungsabsicht“.

Florian E. hat bisher von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht und gegenüber der Polizei zu den ihm vorgeworfenen Taten geschwiegen. 

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