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Drei Fahrradstaffeln der Hamburger Polizei kontrollierten am Dienstag den Verkehr in mehreren Stadtteilen.
  • Drei Fahrradstaffeln der Hamburger Polizei kontrollierten am Dienstag den Verkehr in mehreren Stadtteilen.
  • Foto: André Lenthe

Rote Ampel, Handys, Gehweg: Radler begingen die meisten Verstöße

Sechs Stunden lang haben drei Fahrradstaffeln der Hamburger Polizei am Dienstag den Verkehr kontrolliert. Die Bilanz: Vor allem an Ampeln kam es immer wieder zu gefährlichen Situationen. Doch nicht nur Radlerinnen und Radler sind den Beamten negativ aufgefallen.

Die drei Fahrradstaffeln waren von 7.30 bis 13.30 Uhr in den Stadtteilen Harburg, Neustadt und Winterhude unterwegs. Insgesamt 160 Verkehrsverstöße stellten die Beamten im Laufe der Kontrollen fest. Mit 92 Verstößen sind Radler:innen am negativsten aufgefallen.

Radler:innen in Hamburg kontrolliert: fast 100 Verstöße

Ganz weit vorne lag das Missachten einer roten Ampel – das notierte die Polizei bei 62 Radler:innen. 18 Personen stoppten die Beamten, als sie auf dem Gehweg radelten. Acht Radler:innen nutzten die falsche Straßenseite für ihre Fahrt. Vier Personen hatten auf dem Drahtesel das Handy am Ohr.


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Was auf Fahrrädern geht, schaffen allerdings auch Autofahrer:innen: Bei diesen stellten die Beamten 18 Rotlichtmissachtungen fest, in 14 Fällen hielten die Fahrer:innen nicht an der Haltelinie vor einem grünen Pfeil. Neun Personen hatten während ihrer Fahrt verbotenerweise ein Handy in Gebrauch. Zudem notierten die Beamten sechs Verstöße beim Abbiegen oder Wenden und vier Parkverstöße.

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Vier Brummi-Fahrer:innen waren außerdem beim Rechtsabbiegen mit ihren mehr als 3,5 Tonnen schweren Lkw zu schnell unterwegs. Auch zwei Strafanzeigen stellte die Polizei aus: einmal wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und einmal wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.

Bei E-Scooter-Fahrer:innen stellten die Beamten insgesamt vier Ordnungswidrigkeiten fest. In zwei Fällen, weil der Gehweg befahren wurde, hinzu kommen jeweils eine missachtete rote Ampel und ein Parkverstoß. Eine Person ging der Polizei zu Fuß ins Netz – weil sie ebenfalls über eine rote Ampel marschierte.

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