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Ein Polizist überprüft Personalausweise.
  • Beim Abgleich der Personalien stellten Bundespolizisten einen offenen Haftbefehl fest. (Symbolfoto)
  • Foto: RUEGA

16-Jährige ortet ihr verlorenes Handy – der Finder wird per Haftbefehl gesucht

Der Teenager hatte bereits vermutet, dass der 62-Jährige mit dem Verschwinden ihres Smartphones zu tun haben könnte: eine Ortungs-App zeigte, dass er das Telefon bei sich trug.

Am frühen Samstagmorgen habe der 62-Jährige an der Straße Lange Mühren „aus einer größeren Distanz“ versucht, ein Gespräch mit der 16-Jährigen anzufangen, so ein Bundespolizeisprecher. Das Mädchen habe dies abgelehnt und sei zusammen mit einem Begleiter weggegangen. „Dann stellte sie fest, dass ihr Smartphone fehlte.“

„Mann konnte keine Angaben zur Herkunft des Handys machen“

Die beiden starteten eine Ortungs-App – und verfolgten den 62-Jährigen, bei dem sie das Handy vermuteten. Als sie sich sicher am Hauptbahnhof sicher waren, dass der Mann das Smartphone hatte, informierten sie die Bundespolizei.

Die Beamten kontrollierten daraufhin den Mann und fanden in einer mitgeführten Tasche das gesuchte Handy. Der Bundespolizeisprecher: „Der Beschuldigte konnte keine Angaben zur Herkunft des Smartphones machen.“

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Bei der Überprüfung seiner Personalien kam dann noch heraus, dass der 62-Jährige wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt worden war, von der 200 Euro noch offen waren. Weil er das Geld nicht bezahlen konnte, kam er in Haft. Dort muss er nun die nächsten 20 Tage verbringen. „Zudem wurde gegen die Person ein Strafverfahren wegen Unterschlagung eingeleitet“, so der Sprecher. Die Ermittlungen dauern an. (dg)

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