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Herrenlose Tasche und Tüte im Hauptbahnhof sorgt für alarm – Besitzer zeigt sich uneinsichtig und muss den Ensatz der Bundespolizei bezahlen
  • Polizisten sperrten den Bereich beim Bäcker in der Wandelhalle ab. (Symbolfoto)
  • Foto: RUEGA

Verdächtiges Gepäck am Hauptbahnhof – Reisender irritiert über Polizeieinsatz

Seine Gedankenlosigkeit könnte ihn teuer zu stehen kommen. Ein Norweger hat am Mittwoch eine Tasche und eine Tüte unter der Sitzbank in der Wandelhalle des Hauptbahnhofs deponiert. Das hatte Folgen: Bundespolizisten stuften die aufgefundenen Sachen als gefährliche Gegenstände ein.

Ein Norweger, der im Hamburger Hauptbahnhof sein Gepäck unter einer Sitzgelegenheit eines Bäckers abgestellt hat und dann durch die Wandelhalle geschlendert ist, hat einen Einsatz der Bundespolizei ausgelöst. Die Beamten seien von Sicherheitsdienstmitarbeitern auf die Tragetasche und die Plastiktüte aufmerksam gemacht worden, sagte ein Sprecher der Bundespolizei am Donnerstag. Weil beides verschlossen war, wurde das herrenlose Gepäck zunächst als verdächtig eingestuft.

Hamburg Hauptbahnhof: Norweger lässt Gepäck einfach stehen – und geht

Bei der Prüfung der Videoaufnahmen stellte sich heraus, dass ein Mann Tasche und Tüte für fast eine Stunde unbeaufsichtigt dort versteckt stehen ließ. „Er war zuvor 50 Minuten durch den Hauptbahnhof geschlendert“, sagte der Sprecher dazu. In den beiden Gepäckstücken des 39-Jährigen befanden sich persönliche Gegenstände wie Kleidung.

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Als er während des Einsatzes zu seinen Sachen zurückkehrte, zeigte sich der Mann den Angaben zufolge zudem uneinsichtig und konnte nicht verstehen, warum seine Personalien aufgenommen und ihm die Hintergründe erklärt wurden.

Hamburg Hauptbahnhof: Bundespolizei-Einsatz könnte teuer werden

Damit ist das Thema für den Norweger indes noch nicht unbedingt beendet. Es ist möglich, dass er auch die Kosten des Bundespolizei-Einsatzes tragen muss. „Ein Kostenbericht wird grundsätzlich von uns gefertigt. Und dann können wir das den Personen in Rechnung stellen.“

Der Fall des Norwegers sei ein Sachverhalt, bei dem das durchaus gerechtfertigt sei und passieren könne. Dabei gehe es nicht um Tausende von Euro. In Rechnung gestellt werden die Arbeitszeit der Streife und die Maßnahmen während des fast einstündigen Einsatzes, also beispielsweise die Auswertung der Videoaufnahmen. (dpa/mp)

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