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Drei Männer wurden wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts vorläufig festgenommen.
  • Drei Männer wurden wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts vorläufig festgenommen.
  • Foto: Andre Lenthe

Drei Festnahmen bei Razzia im Phönix-Viertel: Glücksspiel in Vereinsräumen

Erneut hat das Bezirksamt in Zusammenarbeit mit der Polizei Lokale in Harburg kontrolliert, wieder ging es um illegales Glücksspiel: So wurden am Mittwochabend ein Café und ein Verein gefilzt – und die Beamten wurden wieder fündig.

Zuerst gingen die rund 14 Polizisten und die vier Bezirksamt-Mitarbeiter um 18.20 Uhr in das „Café am Sand“ an der Straße Sand, unmittelbar am Wochenmarkt-Gelände gelegen: In einem Raum, der durch ein Schild „Privat“ gekennzeichnet war, befanden sich drei sogenannte Fun-Game-Automaten, die illegal als Glücksspielgeräte genutzt wurden. Die Polizei beschlagnahmte aus den Geräten rund 2000 Euro, vom Tresen dann zusätzlich noch 5000 Euro.

Das Café wurde vom Bezirksamt vorübergehend geschlossen – der Grund: bauliche Mängel; einer der Notausgänge galt als „verbaut“.

Phönix-Viertel: Polizei nimmt drei Männer fest

Um 20 Uhr filzten Polizei und Bezirksamt dann einen der ältesten Kulturvereine des Stadtteils, das „Mavilim“ an der Wilstorfer Straße, direkt gegenüber des „Phönix-Centers“. Dort fanden die Beamten und Mitarbeiter erneut illegal genutzte Automaten, diesmal sogar vier. Aus ihnen wurde rund 200 Euro beschlagnahmt, außerdem die Festplatten entfernt. Dem Besitzer wurden rund 1000 Euro abgenommen.

In dem Verein befanden sich zur Zeit der Kontrolle 20 Menschen, alle wurden kontrolliert bzw. deren Identitäten von den Polizisten festgestellt. „Bei drei Männern ergab sich der Verdacht des illegalen Aufenthalts“, so ein Sprecher der Polizei zur MOPO. Sie wurden vorläufig festgenommen und in Handschellen abgeführt.

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Auch das „Mavilim“ wurde vom Bezirksamt bis auf Weiteres geschlossen, erneut waren baurechtliche Mängel Grund für die Entscheidung. Außerdem soll in dem Verein gewerbsmäßig Alkohol ausgeschenkt worden sein; dafür lag dem Betreiber aber keine Genehmigung vor. Ohnehin ist der Verkauf von Alkohol nach Vereinsrecht verboten. (dg)

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