Warum der Bombenbastler aus St. Georg ohne die Amerikaner nicht aufgeflogen wäre
Anas K. – morgens ging der 28-Jährige in die Moschee, abends rauchte er Joints und trank Schnaps. So erzählen es Freunde, so zeigen es von ihm veröffentlichte Fotos. Und Sicherheitsbehörden sind sich sicher: Der Mann hatte einen Anschlag in Hamburg geplant. Dienstag wurde er von Spezialkräften verhaftet. Die Beamten haben damit wohl Schlimmes verhindert, waren aber auf Hilfe von ausländischen Behörden angewiesen – und das nicht zum ersten Mal. Der Grund: der in Deutschland geltende Datenschutz.
Wasserstoffperoxid, Harnstoff – solche Chemikalien soll der 28-Jährige erst im Internet gesucht, dann bei Ebay und auf anderen Plattformen gekauft haben. Richtig zusammengesetzt lässt sich daraus unter Zugabe weiter Materialien Sprengstoff basteln. Anas K. soll laut der Generalstaatsanwaltschaft vorgehabt haben, einen Sprengstoffgürtel zu bauen; wann er diesen wo genau in Hamburg zünden wollte, war den Beamten nicht bekannt.
Anas K. und seine Pläne: Der Tipp kam aus den USA
Anas K. – morgens ging der 28-Jährige in die Moschee, abends rauchte er Joints und trank Schnaps. So erzählen es Freunde, so zeigen es von ihm veröffentlichte Fotos. Und Sicherheitsbehörden sind sich sicher: Der Mann hatte einen Anschlag in Hamburg geplant. Dienstag wurde er von Spezialkräften verhaftet. Die Beamten haben damit wohl Schlimmes verhindert, waren aber auf Hilfe von ausländischen Behörden angewiesen – und das nicht zum ersten Mal. Der Grund: der in Deutschland geltende Datenschutz.
Wasserstoffperoxid, Harnstoff – solche Chemikalien soll der 28-Jährige erst im Internet gesucht, dann bei Ebay und auf anderen Plattformen gekauft haben. Richtig zusammengesetzt lässt sich daraus unter Zugabe weiter Materialien Sprengstoff basteln. Anas K. soll laut der Generalstaatsanwaltschaft vorgehabt haben, einen Sprengstoffgürtel zu bauen; wann er diesen wo genau in Hamburg zünden wollte, war den Beamten nicht bekannt.
Anas K. und seine Pläne: Der Tipp kam aus den USA
Dass K. sich jene Chemikalien zugelegt hat und nach Bombenbauplänen im Internet gesucht hat, ist allerdings nicht deutschen Sicherheitsbehörden aufgefallen, sondern amerikanischen, genauer gesagt der National Security Agency (NSA): Der Geheimdienst filtert das Internet rund um die Uhr nach Schlüsselwörtern, verfolgt noch kleinste Spuren. So kamen die Amerikaner auch auf Anas K. und seine Chemikalien-Suche und -Käufe.

Deutschen Sicherheitsbehörden, sogar dem Bundesnachrichtendienst BND, sind solche Suchen verboten – es greift der Datenschutz, der solche Abfragen und ein derartiges Filtern schlicht verbietet. Könnte dieser Umstand, dass es deutschen Behörden untersagt ist, nicht selber noch genauer nach potenziellen Straftätern zu suchen, im Zweifel Leben kosten? Man ist auf diese Weise immer auf die Verlässlichkeit auswärtiger Behörden angewiesen.
Thomas Fuchs, Hamburgs oberster Datenschutz-Beauftragter, widerspricht. Zwar habe er im konkreten Fall keine Detailkenntnisse, aber ist generell überzeugt, dass deutsche Sicherheitsbehörden in ihren Suchmöglichkeiten nicht eingeschränkt sind. „Gerade im Bereich der Terrorismusbekämpfung haben sie doch recht weitgehende Befugnisse“, sagt er der MOPO.
Datenschutz-Beauftragter: Datenschutz in Ordnung, aber Polizeirecht muss verbessert werden
Eingeschränkter seien die Befugnisse aber im Bereich der Gefahrenabwehr mit Blick auf die Möglichkeit, Daten zu verknüpfen. Fuchs: „Dies liegt jedoch nicht am Datenschutz, sondern daran, dass es hier an klaren Gesetzen fehlt, die der Polizei bestimmte Vorgehensweisen erlauben.“ Hier sei jetzt die Hamburgische Bürgerschaft gefordert, das Polizeirecht in dieser Hinsicht zu verbessern.
Jan Reinecke vom Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) sieht das ein wenig anders: „Zum Glück fühlten sich offenbar ausländische Nachrichtendienste zum wiederholten Male Deutschland in der Form verbunden, die von der deutschen Politik über unzureichende Datenschutzregeln in Kauf genommenen Gefahren durch einen entscheidenden Täterhinweis auszugleichen“. Tatsächlich halfen auch bei der Vereitelung des vor rund eineinhalb Jahren geplanten Anschlags in Hamburg die Amerikaner, damals die Homeland Security. Sie stießen beim Filtern des Netzes auf Abdurrahman C., der sich im Darknet eine Waffe besorgen wollte. Die Erkenntnisse wurden nach Deutschland weitergegeben, C. hier verhaftet.

„Hoffentlich“, führt Reinecke aus, „werden die uns verbundenen ausländischen Dienste auch in Zukunft nicht müde, derartigen ,Serviceleistungen‘ weiterhin nachzukommen.“ Die deutsche Politik setze damit beim Schutz ihres Volkes weiterhin auf das Prinzip Hoffnung. „Das ist definitiv zu wenig!“
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Laut BDK sei der Datenschutz zweifelsfrei wichtig, richtig und notwendig. „Er darf aber nicht länger zum Vorteil für Terroristen und Straftäter werden, weil deutsche Polizeibehörden durch unzureichende Datenschutzregeln ihren Hauptaufgaben, der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung, nur ungenügend nachkommen können“, so Reinecke.