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  • Steven Baack und Alexandra Klein bei einer Suchaktion im Volkspark 2018.
  • Foto: Marius Röer

Hamburger Polizei: LKA-Führungskraft drohen weiter Ermittlungen

Nach der Anzeige von Steven Baack gegen die beiden LKA-Spitzenkräfte Alexandra Klein und Mirko Streiber (MOPO berichtete) hat die Hamburger Staatsanwaltschaft nach Prüfung des Sachverhalts eine Entscheidung getroffen: Baacks Vorwürfe werden fallen gelassen – gegen Klein dauert die Untersuchung aber an.

Es hätten sich „keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für Straftaten zum Nachteil des Anzeigenden ergeben“, so eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft zur MOPO. „Das Verfahren wurde daher ohne Aufnahme von Ermittlungen eingestellt.“

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Baack hatte über seine Anwälte Walter Wellinghausen und Gerhard Strate der LKA-Führung vorgeworfen, ihn mit unlauteren Mitteln von seiner Position als „Cold Cases“-Chef abgesetzt zu haben. Dabei geht es um Verleumdung, Nötigung und Verfolgung Unschuldiger.

Hamburger Polizei: LKA-Führungskraft drohen weiter Ermittlungen

Interessant: In der Untersuchung der Sache wurden weder Baack als Zeuge noch seine Anwälte gehört. Offenbar hat die Staatsanwaltschaft die Entscheidung, die Vorwürfe ad acta zu legen, nur auf Grundlage der Strafanzeige gefällt. Wellinghausen: „Wir gehen in die Beschwerde und legen gegen diese Entscheidung Rechtsmittel ein.“

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In der Anzeige geht es zusätzlich um die Rolle Kleins im LKA, heute Chefin der Abteilung gegen Organisierte Kriminalität. Und die Vorwürfe gegen sie werden nun näher beleuchtet: Damals war sie Leiterin der Einbrecher-Spezialisten Soko „Castle“. Als solche soll sie einen Mann in den Medien als „Einbrecherkönig“ dargestellt und ihm 200 Einbruchstaten vorgeworfen haben, angeblich im Wissen darum, dass er für 120 gar nicht infrage kommen konnte – um die Zahlen der jährlich vorgestellten Polizeilichen Kriminalitätsstatistik zu schönen und für sich und ihre Einheit einen Sieg zu verbuchen.

Dieser Aspekt der Strafanzeige wurde losgelöst und wird nun in einem neuen Vorgang von der Staatsanwaltschaft kontrolliert. „Die rechtliche Prüfung in dieser Hinsicht ist noch nicht abgeschlossen“, so die Sprecherin weiter. Sollte sich ein Anfangsverdacht gegen Klein erhärten, wird ein Ermittlungsverfahren gegen sie eingeleitet.

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