Schlag gegen Koks-Taxis in Hamburg: Das droht jetzt den Kunden
Bekannte Dealer, „Big Player“ der Drogenszene, Hintermänner und Kleinkriminelle sind dank der „EncroChat“-Ermittlungen der Hamburger Polizei und Staatsanwaltschaft aufgeflogen. Als die Verbrecher ihre Geschäfte abwickelten, konnten die Beamten mitlesen. Etliche Verfahren laufen bereits, einige sind schon verurteilt. Doch auch den Kunden der Drogenhändler geht es nun an den Kragen – das droht ihnen jetzt.
Mehr als 20 Millionen Chat-Nachrichten des eigentlich als unknackbar geltenden Messenger-Dienstes „EncroChat“ hatten französische Polizisten vor zwei Jahren sichergestellt, als sie die Serverräume des Anbieters infiltrierten. Das löste europaweit eine Welle von sehr aussichtsreichen Ermittlungen in der sonst so verschlossenen Welt der organisierten Kriminalität aus. Allein in Hamburg wurden seitdem rund 250 Beschuldigte verhaftet.
Bekannte Dealer, „Big Player“ der Drogenszene, Hintermänner und Kleinkriminelle sind dank der „EncroChat“-Ermittlungen der Hamburger Polizei und Staatsanwaltschaft aufgeflogen. Als die Verbrecher ihre Geschäfte abwickelten, konnten die Beamten mitlesen. Etliche Verfahren laufen bereits, einige sind schon verurteilt. Doch auch den Kunden der Drogenhändler geht es nun an den Kragen – das droht ihnen jetzt.
Mehr als 20 Millionen Chat-Nachrichten des eigentlich als unknackbar geltenden Messenger-Dienstes „EncroChat“ hatten französische Polizisten vor zwei Jahren sichergestellt, als sie die Serverräume des Anbieters infiltrierten. Das löste europaweit eine Welle von sehr aussichtsreichen Ermittlungen in der sonst so verschlossenen Welt der organisierten Kriminalität aus. Allein in Hamburg wurden seitdem rund 250 Beschuldigte verhaftet.
Hamburg: Schlag gegen Koks-Taxis – das droht jetzt den Kunden
Über „EncroChat“ liefen auch viele Geschäfte der „Koks-Taxi“-Betreiber; ein Anruf genügte, und der Besteller bekam die gewünschten Drogen geliefert. In vielen Fällen wurde zudem ganz einfach über „WhatsApp“ bestellt. Für die Betreiber war es ein lukratives Millionen-Geschäft.
Ihnen geht es schon länger an den Kragen. Erst am Dienstag wurden vier Männer am Landgericht Hamburg zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Ein ähnliches Urteil fällte ein Richter Donnerstag in Norderstedt. Die Masche der Angeklagten war immer dieselbe: Bei den Männern konnte man Drogen so einfach bestellen wie Pizza, Croques oder Burger.

Doch nun müssen auch die Konsumenten mit Konsequenzen rechnen: Nach MOPO-Informationen werten Ermittler auch die zigtausenden persönlichen Daten der Kunden aus, die ihnen spätestens seit dem Knacken von „Encro“ vorliegen.
Liddy Oechtering, Sprecherin der Hamburger Staatsanwaltschaft, erklärte auf MOPO-Nachfrage, dass „natürlich nicht nur die Veräußerer, sondern auch die Besteller von Betäubungsmitteln strafrechtlich verfolgt“ würden. Hierzu zwinge bereits das Legalitätsprinzip, das besagt, dass Ermittlungen geführt werden müssten, wenn es Anhaltspunkte für eine Straftat gebe.
Das könnte Sie auch interessieren: Großrazzia auf St. Pauli: Wie Bordell-Chefs enorme Summen am Fiskus vorbeischieben
Alle Dezernenten der zuständigen Drogenabteilungen seien mit den entsprechenden Verfahren beschäftigt – wie viele das sind, das könne Oechtering nicht sagen, weil diese in spezieller Weise nicht evaluiert würden. Bei den meisten Fällen gehe es um den Kauf von Kokain, Marihuana und Ecstasy.
Aus „ermittlungstaktischen Gründen“ könne die Sprecherin keine weiteren Auskünfte zu den laufenden Verfahren machen – teils sind, wie die MOPO erfuhr, wohl schon konkrete Einsatzmaßnahmen in Vorbereitung. Die Besteller müssen, je nach Menge und Art der Drogen und Einlassung zur Tat, mit einer Geld- oder Gefängnisstrafe rechnen.
CDU-Politiker Gladiator: „Verfolgung ist konsequent“
CDU-Innenexperte Dennis Gladiator hält die Ermittlungen für richtig. Er sagt: „Da auch der Besitz und Erwerb von Betäubungsmitteln strafbar ist, ist es nur konsequent, dass auch die Konsumenten verfolgt werden.“ Hierbei sei aber auch zu berücksichtigen, dass bei geringen Mengen zum Eigenverbrauch grundsätzlich von einer Bestrafung abgesehen werden sollte.