Menschen protestieren für die Abschaffung des antiquierten Transsexuellengesetzes. (Archivbild)
  • Menschen protestieren für die Abschaffung des antiquierten Transsexuellengesetzes. (Archivbild)
  • Foto: imago/IPON

Trans-Personen zwangsweise sterilisiert: „Dieses Unrecht muss entschädigt werden“

Die Berliner Ampel will laut Koalitionsvertrag einen Entschädigungsfonds für Trans- und Inter-Personen einrichten. Davon ist in den Gesetzesplanungen aber noch nicht die Rede. Hamburgs Grüne machen sich deswegen auf Landesebene stark für eine Aufarbeitung.

Die Ampel-Bundesregierung will das Transsexuellengesetz abschaffen und durch ein Selbstbestimmungsgesetz ersetzen. „Für Trans- und Inter-Personen, die aufgrund früherer Gesetzgebung von Körperverletzungen oder Zwangsscheidungen betroffen sind, richten wir einen Entschädigungsfonds ein“, steht im Koalitionsvertrag.

„Unrecht“: Grüne wollen Trans-Personen entschädigen

Doch davon sind SPD, Grüne und FDP – zumindest im Entwurf – offenbar abgerückt. „Im geleakten Referentenentwurf zum Selbstbestimmungsgesetz ist der Entschädigungsfonds aber noch nicht enthalten“, sagte Adrian Hector, Sprecher für geschlechtliche Vielfalt in der Grünen-Bürgerschaftsfraktion.

Es sei höchste Zeit, das Thema anzugehen. „Anstatt auf zahlreiche TERF-Ängste im Gesetz einzugehen, sollte der Diskriminierungsschutz und die Entschädigung von Trans-Menschen im Vordergrund stehen“, sagte er. TERF steht für „Trans Exclusionary Radical Feminists“ – radikale Feministinnen, die sich gegen die Rechte von Transpersonen stellen.

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„Über viele Jahre hinweg wurden Trans-Menschen in Deutschland zur Zwangsscheidung ihrer Ehe gezwungen und mussten zusätzlich schwerwiegende Eingriffe in ihre körperliche Unversehrtheit ertragen, nur um ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister ändern zu können“, sagte Hector. Noch bis 2011 war auch eine Zwangssterilisation vorgesehen, bis das Bundesverfassungsgericht beides für verfassungswidrig erklärt hatte. „Dieses Unrecht muss entschädigt werden!“

Eine Große Anfrage an den rot-grünen Senat habe nun erstmals für Hamburg Daten geliefert. „Es handelt sich insgesamt um 1290 Verfahren der Zwangsscheidung oder Zwangssterilisation, die hier in Hamburg stattgefunden haben.“

Hector: „furchtbare Form der Diskriminierung“

655 Verfahren fallen demnach in den Zeitraum vor 2011. „Danach sind die Zahlen sprunghaft angestiegen. Das zeigt sehr deutlich, wie viel Leid die Zwangssterilisation bedeutet hat und wie viele Menschen über Jahrzehnte durch diese furchtbare Form der Diskriminierung eingeschüchtert wurden“, sagte Hector.

Der Senat habe in seiner Antwort zugesichert, dass alle vorhandenen Akten bis mindestens 2030 nicht vernichtet werden, um eine detaillierte Aufarbeitung zur ermöglichen. „Als Fraktion werden wir uns intensiv für eine weitere Aufarbeitung dieser historisch schlimmen Verfahren durch ein Forschungsprojekt einsetzen, damit das erlittene Unrecht wenigstens finanziell entschädigt wird.“ (dpa/mp)

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