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Eine Visa-Debitkarte (Symbolbild). Hamburg setzt bei seiner „Social Card“ ebenfalls auf Visa als Zahlungsdienstleister.
  • Eine Visa-Debitkarte (Symbolbild). Hamburg setzt bei seiner „Social Card“ ebenfalls auf Visa als Zahlungsdienstleister.
  • Foto: picture alliance/dpa/ Philipp von Ditfurth

„SocialCard“ statt Bargeld: So funktioniert Hamburgs Bezahlkarte für Asylsuchende

Sie soll den Alltag der Menschen erleichtern, aber vor allem Ämter entlasten und langfristig die Zahl der Migranten verringern: Mit der „SocialCard“ für Leistungsempfänger will Hamburg mehrere Fliegen mit einer Klappe schlagen. Während andere Bundesländer noch an solchen Konzepten arbeiten, gibt Hamburg die Karte ab sofort heraus – zunächst an Asylsuchende. Erstmals nennt der Senat Details zu dem Konzept.

Bei der „SocialCard“ handelt es sich laut Senat um eine Visa-Guthabenkarte, die ohne eigenes Konto funktionieren soll. Sie soll, so die Hamburger Landesregierung, einen „schnellen, unkomplizierten und diskriminierungsfreien Zugang zu staatlichen Geldleistungen“ ermöglichen. Die Leistungsempfänger würden sich künftig den Weg zur Kassenstelle sparen. Und das soll wiederum die bezirklichen Zahlstellen entlasten.

Die ersten, die die „SocialCard“ bekommen, sind neu ankommende Asylsuchende, die in Erstaufnahmeeinrichtungen leben und ab heute leistungsberechtigt sind. Sie würden laut Senat in den Einrichtungen mit Sachleistungen versorgt und erhielten darüber hinaus bundeseinheitlich 185 Euro pro Monat in bar. Dieses Geld wird künftig auf die „SocialCard“ gebucht. Jede Person über 18 Jahre bekommt eine eigene Karte. Geldbeträge für Minderjährige gehen auf die Karte der Mutter oder des Vaters.

Hamburgs neue „SocialCard“: Visa statt Bargeld

Bezahlen können die Karteninhaber damit überall dort, wo Visa-Karten akzeptiert werden. „Achten Sie auf das Visa-Logo im Geschäft oder fragen Sie nach!“, rät die Sozialbehörde auf einer FAQ-Seite zum Thema (hamburg.de/socialcard).

Einen Kreditrahmen gibt es für die Bezahlkarte nicht. Es kann nur der Betrag genutzt werden, der auf der Karte aufgeladen ist. Im Ausland und im Online-Handel kann die „SocialCard“ nicht genutzt werden. „Auch Überweisungen ins Ausland sind nicht möglich“, so der Senat. „Damit soll verhindert werden, dass Betroffene dazu gedrängt werden könnten, ihr persönliches Guthaben ins Ausland zum Beispiel an kriminelle Schleppernetzwerke weiterzuleiten.“

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Und was ist mit Bargeld? 50 Euro pro Monat kann jeder Volljährige am Automaten oder beim Einkaufen bar abheben. Bei Minderjährigen im gleichen Haushalt liegt das Limit bei zehn Euro monatlich. Die Gebühren fürs Bargeldziehen liegen laut Senat bei zwei Euro am Automaten. Im Supermarkt ist die Barauszahlung gratis. (mp)

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