G20 Protest-Camp in Entenwerder
  • 2. Juli 2017: Die Polizei räumt ein Protestcamp auf Entenwerder – zu Unrecht, wie das Verwaltungsgericht entschied.
  • Foto: Bodo Marks/dpa

G20-Urteil rechtskräftig: Schwere Schlappe für Hamburgs Polizei – und für Scholz

Schlussstrich unter einen mehr als fünf Jahre laufenden Rechtsstreit um das Verbot und die Räumung des G20-Protestcamps Entenwerder: Die Polizei hat ihren Einspruch zurückgenommen, das Urteil des Verwaltungsgerichtes vom vergangenen Jahr ist damit rechtskräftig. Die Polizei hatte demnach kein Recht, das Camp zu verbieten und zu räumen.

„Dieses Urteil ist ein großer Erfolg für alle, die im Juli 2017 gegen den G20-Gipfel protestiert haben und deren Grundrechte auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit seinerzeit von der Hamburger Politik und der Polizei mit Füßen getreten wurden“, sagt Rechtsanwalt Martin Klingner.

Senat wollte keine Protestcamps zulassen

Es ging in dem Verfahren um das „Antikapitalistische Camp“, das im Vorfeld des G20-Gipfels am 2. Juli 2017 auf der Halbinsel Entenwerder in Rothenburgsort errichtet wurde – und schon vor dem Aufbau der ersten Zelte das Hamburger Verwaltungs-, das Oberverwaltungs- und schließlich gar das Bundesverfassungsgericht beschäftigte. Denn: Der Hamburger Senat wollte während des G20-Gipfels keine Protestcamps in Hamburg zulassen. Nach mehreren gerichtlichen Eilentscheidungen in Hamburg urteilte schließlich das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe im Eilverfahren, dass die Stadt den Protestierenden eine Versammlungsfläche zur Verfügung stellen müsse.

Camp Entenwerder wurde rechtswidrig geräumt

Trotz der Ansage aus Karlsruhe blockierte die Polizei den Zugang zum Camp Entenwerder und räumte zwölf Zelte, die dennoch errichtet wurden, in der Nacht gewaltsam ab. „Der Polizeieinsatz gegen das Antikapitalistische Camp in Entenwerder unter Missachtung zuvor ergangener Gerichtsentscheidungen war einer der schwersten Rechtsbrüche während der Protesttage im Juli 2017“, so Anwalt Klingner.

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Das bestätigte auch das Hamburger Verwaltungsgericht im Mai 2022: Nach Auffassung der Richter fiel das angemeldete Zeltlager in erheblichen Teilen unter das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit. Das Verbot und die spätere Räumung von Schlafzelten, Duschen und Küchen seien rechtswidrig gewesen.

Gegen dieses Urteil hatte die Polizei Rechtsmittel eingelegt, diese nun aber ohne Angaben von Gründen zurückgezogen. Anwalt Klingner spricht von einer „großen Genugtuung“, die Konsequenzen haben müsse für Innensenator Andy Grote und den damaligen Ersten Bürgermeister und heutigen Bundeskanzler Olaf Scholz (beide SPD).

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