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Der angeklagte Hamburger Banker Christian Olearius (r.) neben seinem Anwalt Rudolf Hübner im Bonner Landgericht.
  • Der angeklagte Hamburger Banker Christian Olearius (r.) neben seinem Anwalt Rudolf Hübner im Bonner Landgericht.
  • Foto: dpa

Cum-Ex-Posse: Der Rundumschlag der Warburg-Anwälte

Hat es in Hamburg eine politische Einflussnahme auf die steuerliche Behandlung der in den Cum-Ex-Skandal verwickelten Warburg Bank gegeben? Ein Untersuchungsausschuss prüft das seit Jahren. Bank-Gesellschafter Olearius sieht sich als Sündenbock.

Vor der zum Monatsende erwarteten Vorlage des Zwischenberichts des Cum-Ex-Untersuchungsausschusses der Hamburgischen Bürgerschaft hat der Vertreter des in den Steuerskandal verstrickten Warburg-Bank-Gesellschafters Christian Olearius erneut jeden Versuch der rechtswidrigen Einflussnahme zurückgewiesen. Zahlreiche Zeugen hätten vor dem Ausschuss bestätigt, dass Olearius und Bank-Miteigentümer Max Warburg sich bei ihren Gesprächen mit dem Senat und der Verwaltung „in jeder Phase des Geschehens korrekt verhalten hätten“, sagte Rechtsanwalt Peter Gauweiler am Mittwoch vor dem Ausschuss.

Zugleich sprach er von einer „Sündenbockprojektion“ auf die Warburg Bank, da Cum-Ex-Geschäfte der ehemaligen Landesbanken WestLB und HSH Nordbank trotz eines erheblich höheren Steuerschadens nur zu unzureichenden oder zu gar keinen strafrechtlichen oder politischen Konsequenzen geführt hätten.

Cum-ex-Skandal: Warburg Bank laut Anwalt „Sündenbock“

Olearius steht derzeit wegen besonders schwerer Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Cum-Ex in Bonn vor Gericht. Er bestreitet, solche Geschäfte wissentlich betrieben zu haben.

Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss (PUA) soll eine mögliche Einflussnahme führender Hamburger SPD-Politiker auf die steuerliche Behandlung der Warburg Bank prüfen. Hintergrund sind drei Treffen von Olearius und Warburg mit dem damaligen Bürgermeister und heutigen Bundeskanzler Olaf Scholz in den Jahren 2016 und 2017.

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Nach den ersten Treffen hatte das Finanzamt für Großunternehmen 2016 mit Ablauf der damals drohenden Verjährungsfrist zunächst auf Steuerrückforderungen in Höhe von 47 Millionen Euro gegen das Geldhaus verzichtet. Weitere 43 Millionen Euro wurden 2017 erst auf Weisung des Bundesfinanzministeriums kurz vor Eintritt der Verjährung eingefordert.

Scholz kann sich nach eigenen Angaben nicht mehr an den Inhalt der Gespräche erinnern. Er hatte eine Einflussnahme auf die steuerliche Behandlung der Hamburger Privatbank aber kategorisch ausgeschlossen.

Cum-ex-Skandal: Olearius verklagt das Bundesland NRW

Bekanntgeworden waren die Treffen erst durch Presseveröffentlichungen von Auszügen aus Olearius Tagebüchern, in denen er die Besuche im Amtszimmer des Bürgermeisters geschildert hatte. Die Tagebücher waren bei einer Durchsuchung der gegen Olearius in Sachen Cum-Ex ermittelnden Staatsanwaltschaft Köln in seinem Haus in Hamburg sichergestellt worden.

Bereits im vergangenen Jahr habe Olearius deshalb Klage gegen das Land Nordrhein-Westfalen wegen der Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts mit dem Vorwurf erhoben, die Tagebücher an Journalisten herausgegeben zu haben. „Das LG Köln hat dieser Amtshaftungsklage von Herrn Dr. Olearius vor wenigen Tagen – mit Urteil vom 24.10.2023 – stattgegeben und das Land Nordrhein-Westfalen entsprechend verurteilt“, sagte Gauweiler am Mittwoch.

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Rund drei Jahre nach Einsetzung des Untersuchungsausschusses soll den Mitgliedern Ende November ein mehr als 1000 Seiten starker Zwischenbericht vorgelegt werden. Derzeit laufen die letzten Abstimmungen zwischen den Obleuten. Voraussichtlich im Januar werde der Bericht dann als Drucksache der Bürgerschaft zugeleitet, sagte SPD-Obmann Milan Pein. Im weiteren Verlauf seiner Untersuchungen will sich der PUA dann auch mit den Cum-Ex-Geschäften der ehemals landeseigenen HSH Nordbank befassen. (dpa/mp)

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