Blick in den leeren Plenarsaal vor einer Sitzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses „Cum-Ex“ der Hamburgischen Bürgerschaft im Rathaus. (Archivfoto)
  • Blick in den leeren Plenarsaal vor einer Sitzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses „Cum-Ex“ der Hamburgischen Bürgerschaft im Rathaus. (Archivfoto)
  • Foto: picture alliance/dpa/Christian Charisius

Cum-Ex: Ausweitung der Untersuchung tritt auf der Stelle

Wie geht es weiter in der Aufarbeitung des „Cum-Ex”-Skandals? Der Verfassungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft wird frühestens am 17. November über die Verfassungsmäßigkeit eines Antrags zur Ausweitung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses (PUA) zum „Cum-Ex”-Skandal entscheiden. CDU und Linke müssen erst einen geänderten Antragstext vorlegen, hieß es am Freitag bei einer Sitzung des Ausschusses.

CDU und Linke wollen den Ausschuss ausweiten, um nicht mehr nur den Fall der Warburg-Bank, sondern auch den der ehemaligen landeseigenen HSH Nordbank untersuchen zu untersuchen. SPD und Grüne zeigten sich enttäuscht bis verärgert, weil dies bis dato noch nicht geschehen war und auch die PUA-Obleute von CDU und Linken nicht bei der Sitzung anwesend waren.

SPD: „Er geht entweder zu 100 Prozent oder er geht gar nicht”

Vor zwei Wochen hatten Rechtsexperten bei einer Anhörung im Ausschuss Bedenken zur Verfassungsmäßigkeit des Antrags geäußert und Nachbesserungen empfohlen. Man wolle die dabei genannten Punkte entsprechend anpassen, sagte André Trepoll von der CDU. Er regte an, dass sich die Fachsprecher und Obleute des PUA dazu zunächst austauschen sollten.

Milan Pein, Obmann der SPD, wies dies brüsk zurück. Er sei „weder der Geburtshelfer noch der Rechtsberater der anderen Fraktion”, sagte er. „Am Ende ist es ihre Aufgabe, einen verfassungsgemäßen Antrag vorzulegen.” Der vorliegende Antrag sei dies zumindest in Teilen nicht und damit auch nicht zustimmungsfähig. „Er geht entweder zu 100 Prozent oder er geht gar nicht.”

CDU und Linke müssen Antrag ändern

Da es in der Frage, ob eine parlamentarische Minderheit das Recht zur Ausweitung eines Untersuchungsauftrags hat, in Deutschland noch keine Rechtsprechung gebe, komme man „nur auf dem Verständigungswege weiter”, mahnte Carola Ensslen von den Linken. „Dafür braucht es dann einen konkreten Vorschlag, das gebe ich zu.”

„Es sollte schon im Interesse aller sein, den Gang vor das Verfassungsgericht zu vermeiden”, sagte Lena Zagst von den Grünen, schränkte aber ein: „Es bleibt natürlich dabei, dass wir eine Bewertung eines neuen Antrags erst vornehmen können, wenn er uns vorliegt.”

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Der Antrag soll nun möglichst schnell ausgearbeitet und erst dann – nach den Herbstferien – mit den Fachleuten besprochen werden. Ein Beschluss könnte bei der Ausschusssitzung am 17. November folgen. Anschließend muss noch die Bürgerschaft über die Erweiterung des Auftrags für den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss entscheiden. (dpa/mp)

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