Blick in den leeren Plenarsaal vor einer Sitzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses „Cum-Ex“ der Hamburgischen Bürgerschaft im Rathaus. (Archivfoto)
  • Blick in den leeren Plenarsaal vor einer Sitzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses „Cum-Ex“ der Hamburgischen Bürgerschaft im Rathaus. (Archivfoto)
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Opposition will Cum-Ex-Ausschuss ausweiten – warum das vorerst nicht geht

CDU und Linke wollen im „Cum-Ex“-Ausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft nicht mehr nur den Fall Warburg Bank untersuchen. Auch der Umgang des Senats mit der HSH Nordbank soll unter die Lupe. Der Antrag dazu muss aber wohl überarbeitet werden.

Rechtsexperten stehen kritisch zu einem Antrag von CDU und Linken zur Erweiterung des Auftrags des „Cum-Ex“-Ausschusses der Hamburgischen Bürgerschaft. Im Verfassungsausschuss der Bürgerschaft äußerten sie am Freitag verfassungsrechtliche Bedenken zur Zulässigkeit des Antrags, mit dem die Opposition den Auftrag des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses auf die Behandlung der ebenfalls verstrickten ehemaligen landeseigenen HSH Nordbank durch den SPD-geführten Senat erreichen will. Bisher beschränkt sich der Auftrag auf den „Cum-Ex“-Fall der Warburg Bank.

Cum-Ex-Antrag: Rechtsexperten äußern Bedenken

Ob es einen Anspruch der parlamentarischen Minderheit auf eine Auftragserweiterung in einem laufenden Ausschuss gebe, sei in der deutschen Rechtsprechung noch ungeklärt und in der Literatur umstritten, führten alle sieben Experten aus. Mehrheitlich sahen sie dies jedoch als gegeben an.

Unbestritten sei zumindest das Recht der Minderheit, die Einsetzung eines weiteren Untersuchungsausschusses zu erwirken, um Fragen zur HSH-Nordbank zu klären, hieß es. Zwei parallel laufende Ausschüsse könnten jedoch nicht im Interesse der Beteiligten liegen.

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Bedenken gab es zudem hinsichtlich der Bestimmtheit des im Antrag formulierten Untersuchungsauftrags und einzelner Begrifflichkeiten. Die Experten rieten zu Nachbesserungen und einer Überarbeitung des Antrags.

Cum-Ex-Antrag: Experten raten zur Überarbeitung

CDU und Linke gaben sich im Anschluss zuversichtlich, die Ausweitung des Untersuchungsauftrags zu erreichen. „Die Anhörung hat ergeben, dass unser gemeinsamer Ergänzungsantrag im Grunde zulässig ist“, sagte André Trepoll von der CDU. Es gehe „um wenige, marginale Konkretisierungen“. „Aber alles in allem sollte die Bürgerschaft diesen Weg gehen, den Untersuchungsauftrag zu erweitern, um auch diese Dinge vollumfänglich aufklären zu können.“

Norbert Hackbusch, Obmann der Linken im Untersuchungsausschuss, sah die Positionen der Antragsteller durch die Experten ebenfalls bestätigt. „Es gibt ein Minderheitenrecht. Das ist mit fünf zu zwei von den Experten bestätigt worden. Das heißt, wir haben das Recht, das auszuweiten.“ Auch er kündigte Nachbesserungen in den von den Experten genannten Punkten an.

SPD sieht verfassungsrechtliche Bedenken im Antrag

Milan Pein von der SPD sprach im Anschluss an die Anhörung von verfassungsrechtlichen Bedenken in wesentlichen Teilen des Antrags. „Der Ball liegt jetzt bei den Antragstellern, denn die müssen einen verfassungsmäßigen Antrag vorlegen, nur dann kann überhaupt weiter beraten und abgestimmt werden.“ In der vorliegenden Form würde der Erweiterungsantrag nur dazu führen, dass man im Untersuchungsausschuss zu keinem Ende kommen würde.

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Die Bürgerschaft hatte den Antrag von CDU, Linken und der Einzelabgeordneten Anna von Treuenfels-Frowein (FDP) zur Prüfung an den Verfassungsausschuss überwiesen. Anfang Oktober will er eine Bewertung der Expertenanhörung vornehmen und der Bürgerschaft eine Empfehlung geben.

Darum geht es im Cum-Ex-Skandal in Hamburg

Laut seinem Einsetzungsbeschluss soll der Untersuchungsausschuss eine mögliche Einflussnahme führender Hamburger SPD-Politiker auf die steuerliche Behandlung der Warburg Bank klären. Hintergrund sind Treffen des damaligen Bürgermeisters Olaf Scholz 2016 und 2017 mit dem Bank-Gesellschafter Christian Olearius, gegen den damals schon wegen Steuerbetrugs ermittelt wurde. Nach den ersten Treffen hatte die Hamburger Finanzverwaltung zunächst auf eine Rückforderung zu unrecht erstatteter Steuern in Höhe von 47 Millionen Euro verzichtet.

In der bisherigen Ausschussarbeit sei deutlich geworden, dass Senat, Finanzbehörde und Steuerverwaltung auch in weiteren Fällen ungewöhnlich gehandelt hätten und „missbräuchliche Steuergestaltungsmodelle“ nicht nach der damaligen bundesweiten Rechtsauffassung bearbeitet wurden, heißt es in dem Antrag von CDU und Linken.

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