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Der Berliner Virologe Christian Drosten hat vor Gericht gegen den Hamburger Roland Wiesendanger nur teils gewonnen.
  • Der Berliner Virologe Christian Drosten hat vor Gericht gegen den Hamburger Roland Wiesendanger nur teils gewonnen.
  • Foto: imago/IPON

Nur Teil-Erfolg für Drosten gegen Hamburger Forscher

Es ist teils ein Sieg, teils eine Niederlage für den Berliner Virologen der Charité: Der Hamburger Physiker Roland Wiesendanger darf ab sofort nicht mehr behaupten, Christian Drosten habe die Öffentlichkeit gezielt getäuscht. Einige andere seiner Äußerungen sind laut dem Gericht allerdings zulässig.

Der Berliner Wissenschaftler forderte eine Unterlassung von Wiesendanger und vom Magazin „Cicero“. Anfang Februar war dort ein Interview mit dem Hamburger Professor erschienen, in dem dieser Drosten vorgeworfen hatte, die Gesellschaft zum Ursprung der Corona-Pandemie gezielt zu täuschen. Auch anderen internationalen Virologen, die von einem Ursprung des Virus‘ aus dem Tierreich ausgehen, warf er bewusste Irreführung und Vertuschung vor.

Drosten erzielt nur einen Teil-Erfolg vor Hamburger Gericht

Wiesendanger selbst vertritt die These, Sars-CoV2 stamme aus einem Labor in Wuhan. Er beruft sich dabei auf eine Telefonkonferenz in einer sehr frühen Phase der Pandemie, bei der sich Drosten und andere Virologen angeblich auf einen natürlichen Ursprung des Coronavirus verständigt hätten.


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In einem Beschluss hat das Landgericht Hamburg nun aber nach Informationen von NDR, WDR und „Süddeutscher Zeitung“ beiden Seiten jeweils nur zur Hälfe Recht gegeben. Demnach wird Wiesendanger untersagt, Drosten vorzuwerfen, er habe in Bezug auf den Ursprung des Coronavirus‘ „die Öffentlichkeit gezielt getäuscht“. Dafür habe der Hamburger, so das Gericht, keine „hinreichenden Anknüpfungstatsachen“ vorgewiesen.

Diese Aussagen beurteilt das Gericht als zulässig

Als zulässig urteilt das Gericht allerdings die Aussagen einer „Desinformationskampagne“ sowie die Unterstellung, „Unwahrheiten“ zu verbreiten. Darin sahen die Richter einen „Gegenschlag“, da Drosten zusammen mit vielen anderen Wissenschaftlern zuvor ein Statement bezüglich Wiesendangers Wuhan-Labor-These im Fachblatt „Lancet“ veröffentlicht hatten. Dort seien ähnliche Begriffe gefallen.

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Beide Seiten werten die Entscheidung des Gerichts als einen Erfolg für sich. Wiesendanger Rechtsanwalt Lucas Brost sieht einen Erfolg für die Meinungsfreiheit, hat allerdings auch Widerspruch gegen die untersagten Äußerungen angekündigt. Drostens Anwalt Gernot Lehr betont wiederum die entschiedene Untersagung bestimmter Aussagen. Auch Drosten selbst äußerte sich auf Twitter: „Nun ist auch Wiesendanger verboten, zu behaupten, ich hätte die Öffentlichkeit getäuscht. Den restlichen Unfug kann er ruhig weiter verbreiten. Ist halt seine Meinung.“

https://twitter.com/c_drosten/status/1503805709384921088

Die Gerichtskosten müssen Wiesendanger und Drosten laut Beschluss zu gleichen Teilen tragen. (aba)

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