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Demonstranten linker Gruppierungen protestieren 2013 in der Schanze gegen die Flüchtlingspolitik des Senats und den Einsatz von Brechmitteln.
  • Demonstranten linker Gruppierungen protestieren 2013 in der Schanze gegen die Flüchtlingspolitik des Senats und den Einsatz von Brechmitteln.
  • Foto: (c) dpa

Nun auch formal: Keine Brechmittel-Einsätze mehr in Hamburg

Schon im Jahr 2001 wurde er kontrovers diskutiert: der Einsatz von Brechmitteln bei mutmaßlichen Dealern. Er sollte als Abschreckung dienen für die offene Drogenszene am Hamburger Hauptbahnhof. Doch nachdem ein Mann bei der Prozedur gestorben war, wurde die Kritik immer lauter. Schließlich wurde der Einsatz beendet. Nun, 20 Jahre später, ist auch formal Schluss mit der fragwürdigen Methode.

Bis November vergangenen Jahres hatten Verdächtige noch die Möglichkeit, freiwillig ein Brechmittel einzunehmen. Nun ist auch das vorbei. Der Einsatz von Brechmitteln sei unverhältnismäßig, sagte Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne). Weiter führt sie aus: „Die Prozedur ist mit gesundheitlichen Risiken verbunden, wie die Vergangenheit gezeigt hat, und der zwangsweise Einsatz wurde auch klar als menschenrechtswidrig verurteilt.“

Justizsenatorin: „Zwangsweiser Einsatz menschenrechtswidrig“

Worauf sie anspielt: Noch im Jahr der Einführung – verantwortlich dafür zeichnete der damalige Innensenator und heutige Vize-Kanzler Olaf Scholz (SPD) – war besagter Mann, ein 19-Jähriger aus Kamerun, nach der Verabreichung des Brechmittelsirups Ipecacuanha ums Leben gekommen. Fünf Jahre später stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte fest, dass die zwangsweise durchgeführte Verabreichung von Brechmitteln menschenrechtswidrig sei. Daraufhin wurde die Praxis in Hamburg beendet.

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Ab 2008 wurden im Institut für Rechtsmedizin am UKE Brechmitteleinsätze auf freiwilliger Grundlage durchgeführt und entsprechend mit der Stadt abgerechnet. Diese Praxis wurde im November 2020 eingestellt. Die Justizbehörde und das UKE haben nun eine entsprechende Vereinbarung auch formal aufgelöst. „Diese Entscheidung beruht auf einer Neubewertung der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme“, so ein Sprecher der Justizbehörde. „Als mögliche Alternative gilt die natürliche Ausscheidung von Drogen, die entsprechend überwacht wird.“ (dg)

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