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Niqab an Schulen: Hamburg scheitert wieder vor Gericht – so reagiert die Politik

Hamburgs Schulgesetz gibt ein Verbot der Vollverschleierung derzeit einfach nicht her: Die Stadt ist mit ihrer Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht gescheitert. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht einer 16jährigen Berufsschülerin erlaubt, mit verschleiertem Gesicht am Unterricht teilzunehmen. Begründung: Das Schulgesetz schützt die Religionsfreiheit und erlaubt in seiner jetzigen Fassung keine Ausnahmen. Der Beschluss ist endgültig.

Die Schulbehörde hatte gegenüber der Mutter der Schülerin, die einen Gesichtsschleier, einen sogenannten Niqab, trägt, angeordnet, dafür Sorge zu tragen, dass ihre Tochter im Unterricht ihr Gesicht zeigt. Hiergegen hatte sich die Mutter erfolgreich mit einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht gewehrt.

Niqab-Streit: Hamburg scheitert vor Gericht 

Die Beschwerde der Freien und Hansestadt Hamburg dagegen hat das Oberverwaltungsgericht nun zurückgewiesen (Az. 1 Bs 6/20).

Zur Begründung hat das Oberverwaltungsgericht im Wesentlichen darauf verwiesen, dass es für ein Verbot der Vollverschleierung in der Schule keine gesetzliche Grundlage gibt.

Katharina Fegebank, Bürgermeisterkandidatin der Grünen, nennt Burka und Niqab „Unterdrückungssymbole“, die eine Kommunikation von Schülerinnen und Lehrkräften auf Augenhöhe unmöglich machen: „Die heutige Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts zeigt, dass es derzeit keine Gesetzesgrundlage für ein Verbot gibt. Das müssen wir jetzt ändern.“ Schulsenator Ties Rabe (SPD) kündigte bereits eine Änderung des Gesetzes an.

Markus Weinberg (CDU) nennt die Ankündigungen von rot-grün „heuchlerisch“: Die CDU habe ein Verbot der Vollverschleierung im öffentlichen Raum bereits 2017 gefordert, das hätten SPD, Grüne, Linke und FDP abgelehnt.

Hamburg: Gericht stärkt Schülerin mit Niqab

Die Behörde hatte sich vor Gericht auf eine Vorschrift im Schulgesetz berufen, wonach die Eltern für die Teilnahme ihres Kindes am Unterricht verantwortlich sind. Die Richter halten dagegen, dass man nicht pauschal davon ausgehen kann, dass eine vollverschleierte Schülerin nicht am Unterricht teilnehme.

Hamburg: Schulgesetz gibt Schleier-Verbot nicht her

Außerdem könne die Schulbehörde nach gegenwärtiger Rechtslage auch von der Schülerin selbst nicht verlangen kann, während des Schulbesuchs auf eine Gesichtsverhüllung zu verzichten. Die Schülerin kann für sich die vorbehaltslos geschützte Glaubensfreiheit in Anspruch nehmen. Eingriffe in dieses Grundrecht sieht das hamburgische Schulgesetz gegenwärtig nicht vor. 

Linke zur Vollverschleierung: „Selbstbestimmungsrecht“

Sabine Boeddinghaus von den Linken verweist auf die Selbstbestimmung der Frauen: „Selbst bei Zweifeln an der Freiwilligkeit des Tragens muss das Argument ausschlaggebend sein, dass ein Verbot absolut kontraproduktiv ist, da man jeglichen Gesprächsfaden abreißen lässt.“

Auch in Kiel müssen sich Politiker mit einer Frau auseinandersetzen, die auf ihrem Gesichtsschleier besteht. Dort kämpft eine Studentin darum, mit verdecktem Gesicht im Hörsaal zu sitzen.

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