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  • Eine Vollverschleierung im Unterricht will Hamburgs Schulsenator Rabe nicht hinnehmen. (Symbolbild)
  • Foto: picture alliance/dpa

Vollverschleierung an Hamburger Schulen: Senator will notfalls Schulgesetz ändern

Kopftücher ja, Burkinis im Schwimmunterricht ja, auch schulfrei an zentralen Feiertagen der Religionen. Aber eine Vollverschleierung von Schülern im Unterricht will Hamburgs Schulsenator Ties Rabe (SPD) auf keinen Fall hinnehmen. Notfalls müsse das Schulgesetz geändert werden, so der Politiker.

Auslöser der Diskussion ist eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Hamburg zugunsten der Vollverschleierung einer 16-jährigen Berufsschülerin. Diese darf laut einem Bericht des „Hamburger Abendblatts“ ihr Gesicht in der Schule mit einem sogenannten Niqab verhüllen. Rabe bedauert diese Entscheidung: „Auch wenn es nach unserer Rechtsauffassung zurzeit keine Notwendigkeit gibt, würden wir nicht zögern, gegebenenfalls auch das Schulgesetz anzupassen“, erklärte der SPD-Politiker am Sonntag in Hamburg. 

Hamburg: Vollverschleierung laut Schulbehörde nicht zulässig

„Egal, was welche Kultur oder Religion vorschreibt: In der Schule zeigt jeder und jede offen das Gesicht. Wir werden alles tun, damit das auch in Zukunft gesichert ist“, betonte Rabe. Eine Vollverschleierung sei nach Ansicht der Schulbehörde nicht zulässig. „Denn pädagogische Prozesse basieren auf der Kommunikation der Lehrenden und Lernenden sowie der Lernenden untereinander.“ Und dies funktioniere nur, „wenn auch Mimik und Gestik in die Kommunikation mit einbezogen werden“.

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Er bedauere daher, dass das Gericht der Rechtsauffassung der Behörde nicht gefolgt sei und das Verschleierungsverbot aufgehoben habe. „Wir werden deshalb weitere rechtliche Schritte einleiten“, kündigte Rabe an. Nächste Instanz wäre das Oberverwaltungsgericht Hamburg. Sollte auch das nicht genügen, bliebe immer noch eine Gesetzesänderung.

Vollverschleierung in Schulen würde Grenze überschreiten

Die Schulbehörde lege großen Wert darauf, dass Kinder und Jugendliche aus allen Kulturkreisen und Religionen gleichberechtigt am Unterricht teilnehmen können, betonte Rabe. Deshalb bekämen beispielsweise Schülerinnen und Schüler anderer Glaubensrichtungen an zentralen Feiertagen ihrer Religionen schulfrei. Darüber hinaus biete Hamburg als einziges Bundesland einen Religionsunterricht für alle, so dass Kinder und Jugendliche aller Religionen und Weltanschauungen mit ihren Fragen in den Unterricht eingebunden seien.

Auch sei das Tragen von Kopftüchern ebenso zulässig wie das Tragen eines Burkinis im Schwimmunterricht. „Mit der Vollverschleierung des Gesichts wird jedoch eine Grenze überschritten, die guten Unterricht und gelingende Lernprozesse unmöglich machen“, sagte Rabe.

Kritik von der Hamburger CDU: Zu spät gehandelt

Die schulpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Birgit Stöver, kritisierte, dass die rot-grüne Koalition nicht schon früher das Schulgesetz geändert hat. „Nun rächt es sich, dass der Schulsenator nicht wie andere Bundesländer bereits eine entsprechende Regelung im Schulgesetz getroffen hat, aber das war offenbar mit dem derzeitigen Koalitionspartner nicht machbar.“ AfD-Fraktionschef Alexander Wolf forderte „ein allgemeines religiöses Verschleierungsverbot an allen staatlichen Bildungsstätten und öffentlichen Einrichtungen“. (dpa)

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