Spurensicherung am Tatort, eingeklinkt das Foto einer Frau mit gepixeltem Gesicht

Die 20-jährige Viktoria L. wurde am 10. Januar 2021 tot in Neuallermöhe aufgefunden. Jetzt wurde ein Mann zu neun Jahren Haft verurteilt. Foto: Marius Röer

Viktoria L. (20) starb im Fahrradkeller: Landgericht fällt Urteil

Im Prozess um den Tod einer 20-Jährigen in einem Fahrradkeller in Hamburg-Neuallermöhe hat das Landgericht den Angeklagten zu neun Jahren Haft verurteilt.

Der 24-jährige Sharif A. habe sich des versuchten Mordes durch Unterlassen und des Überlassens von Betäubungsmitteln mit Todesfolge schuldig gemacht, erklärte die Vorsitzende der Strafkammer am Montag in ihrer Urteilsbegründung.

Der Angeklagte (links) sitzt im Strafjustizgebäude in Hamburg. picture alliance/dpa/dpa/Pool | Christian Charisius
Der Angeklagte (links) sitzt im Strafjustizgebäude in Hamburg.
Der Angeklagte (links) sitzt im Strafjustizgebäude in Hamburg.

Es könne nicht mit hinreichender Sicherheit gesagt werden, dass der Libyer die Frau vergewaltigt und ihr aktiv die Atemwege verdeckt habe. Die 20-Jährige Viktoria L. war am 9. oder 10. Januar 2021 durch Ersticken in dem Fahrradkeller eines Mehrfamilienhauses gestorben, in dem sie mit ihren Eltern wohnte.

Hamburg: Erst Drogen gegeben, dann Sex gehabt

Der Angeklagte habe ihr am Abend des 9. Januars eine Methadon-Tablette und ein krampflösendes Medikament gegeben. Danach hätten beide Geschlechtsverkehr gehabt. Dass dieser gegen den Willen der Frau geschehen sei, sei nicht zweifelsfrei festzustellen, erklärte die Richterin. Danach sei die 20-Jährige bewusstlos geworden, und der Angeklagte habe sie in den Fahrradkeller geschleift.


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A. habe dabei die Gefährlichkeit des Methadons erkannt, dennoch nicht rechtzeitig Hilfe geholt. Es sei jedoch unklar geblieben, wann er bemerkte, dass sie ohne Hilfe sterben würde. Zugleich sei offen, ob die Frau zu jenem Zeitpunkt noch hätte gerettet werden können. Darum sei die Tat als Mordversuch durch Unterlassen zu bewerten.

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Die Staatsanwaltschaft war von einem Mord in Tateinheit mit Vergewaltigung und einem sexuellen Übergriff ausgegangen. Sie hatte wie die Nebenklage lebenslange Haft gefordert. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa/mp)

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